Was darf ins Handgepäck? Und was nicht?
21.05.2019
Einige Dinge sorgen bei der Sicherheitskontrolle immer wieder für Diskussionen. Denn bei manchen Dingen ist man verblüfft, warum sie nicht mit ins Handgepäck dürfen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Gegenstände, die überraschenderweise doch mit in die Flugzeugkabine dürfen. Wer bestimmt eigentlich, was ins Handgepäck darf und was nicht? Grundsätzlich handelt es sich hierbei um EU-Vorgaben. Auf Grundlage dieser Bestimmungen entscheidet letztlich das Kontrollpersonal der Bundespolizei am Airport, ob die Mitnahme eines Gegenstands im Handgepäck erlaubt ist.
Hund, Katze, Kinderwagen
Kinderwagen können häufig bis zum Flugzeug mitgenommen und vom Flugpersonal entgegengenommen werden. Dies ist allerdings von Airline zu Airline unterschiedlich. Am Zielort werden sie wieder ausgehändigt. Kleinere Hunde und Katzen dürfen nach Anmeldung bei der Fluggesellschaft in speziellen Boxen auch im Passagierraum transportiert werden.
Im Zweifel die Airline fragen
Nicht selten möchten Passagiere auch echt absurde Dinge mit auf die Reise nehmen. Diese Erfahrung hat Jörg Bittner, Pressesprecher der zuständigen Bundespolizei am Düsseldorfer Airport, im Laufe seiner Tätigkeit bereits gemacht. Kann ich zum Beispiel einen Fleischwolf mit an Bord nehmen? Nein, lautete die Antwort der Behörde, die man natürlich nachvollziehen kann. Schließlich wollte der Fluggast sicherlich nicht während des Fluges frische Frikadellen machen. Bittner: „Grundsätzlich hilft schon einmal folgender Gedanke weiter: Reisende können oftmals Dinge mitnehmen, die nicht gefährlich sind und die man während des Fluges braucht.“
Im Zweifel sollte man sich aber immer vor Abflug bei der jeweiligen Airline, der Bundespolizei oder den Airports über die Sicherheitsbestimmungen informieren. Jörg Bittner: „Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme von Gegenständen im Handgepäck liegt immer beim Luftsicherheitsassistenten oder Polizeivollzugsbeamten vor Ort. Hierbei werden die tatsächliche Beschaffenheit des Gegenstandes und die Begleitumstände beurteilt.“ Insbesondere bei Fernflügen, speziell in die USA, gibt es noch strengere Regelungen.
Im Zweifel sollte man sich aber immer vor Abflug bei der jeweiligen Airline, der Bundespolizei oder den Airports über die Sicherheitsbestimmungen informieren. Jörg Bittner: „Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme von Gegenständen im Handgepäck liegt immer beim Luftsicherheitsassistenten oder Polizeivollzugsbeamten vor Ort. Hierbei werden die tatsächliche Beschaffenheit des Gegenstandes und die Begleitumstände beurteilt.“ Insbesondere bei Fernflügen, speziell in die USA, gibt es noch strengere Regelungen.