Passkontrolle

Ist Ihr Pass noch gültig?

Hier finden Sie alle Informationen zum EasyPASS und Reisepass als Passersatz.

EasyPASS 

Mit EasyPASS können Sie Ihre Grenzkontrolle am Flughafen vereinfachen und ganz bequem selbst erledigen. Scannen Sie Ihren elektronischen Reisepass (ePass), werfen Sie einen kurzen Blick in die Kamera – und schon haben Sie die Grenzkontrolle passiert.

Reiseausweise als Passersatz

Überprüfen Sie frühzeitig vor Reiseantritt, ob Ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig ist! Erkundigen Sie sich außerdem, welche weitere Reisedokumente Sie unter Umstände benötigen (Visum etc.)

Fluggästen mit deutscher Staatsbürgerschaft, deren Ausweispapiere nicht mehr gültig sind oder die ihren Pass vergessen haben, kann die Bundespolizei in Ausnahmefällen „Reiseausweise als Passersatz“ ausstellen.

Was heißt „ Reiseausweise als Passersatz“?
Hierbei handelt es sich um ein von der Bundespolizei ausgestelltes amtliches Dokument, das Ihnen die Ausreise aus Deutschland sowie die Wiedereinreise ermöglicht. Ein solcher Reiseausweis ist jedoch kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass und ist auch mit dem vorläufigen Reisepass, den Ihnen das Einwohnermeldeamt ausstellt, nicht gleichzusetzen. Der Reiseausweis als Passersatz wird grundsätzlich nur für die Dauer Ihrer Reise ausgestellt und ist maximal einen Monat gültig.

Reiseantritt auf eigenes Risiko
Der Reiseausweis berechtigt Sie zwar zur Ausreise und Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland, andere Staaten sind jedoch zur Anerkennung des Dokuments nicht verpflichtet. Dasselbe gilt für die Fluggesellschaften. Der Reiseausweis als Passersatz legitimiert nicht zur Einreise ins Zielland. Es kann Ihnen also durchaus passieren, dass Ihnen trotz dieses Dokuments von der Airline der Transport verweigert wird oder Sie bei der Ankunft am Zielort nicht einreisen dürfen. Leider können wir an dieser Stelle keine Liste von den Staaten veröffentlichen, die den Reiseausweis anerkennen, da die Bestimmungen ständigen Änderungen unterliegen. Aktuelle Auskunft erteilt Ihnen die Bundespolizei.

Wo bekomme ich den Reiseausweis?
Am Schalter der Bundespolizei im Terminal C kann man Ihnen gegen Vorlage eines amtlichen oder offiziellen Dokuments, mit dem Sie Ihre Identität glaubhaft nachweisen können (z.B. abgelaufener Ausweis oder Pass), und eine Gebühr von acht Euro einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen.

Kontakt

Bundespolizei
Lage: Terminal C

Tel: 0211 9518-118

Alle Kontaktinformationen auf einen Blick

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