Passkontrolle

Ist Ihr Pass noch gültig?

Informieren Sie sich frühzeitig vor Reiseantritt, welche Ausweis und Reisedokumente Sie benötigen und prüfen Sie, ob diese die erforderliche Gültigkeit haben. 

Mit EasyPASS schnell und komfortabel durch die Kontrolle 

Mit EasyPASS können Sie die Grenzkontrolle am Flughafen ganz bequem selbst erledigen. Scannen Sie Ihren elektronischen Reisepass (ePass), blicken Sie in die Kamera und folgen Sie den Anweisungen auf dem Monitor – schon können Sie die Grenzkontrolle passieren.

Wer kann das EasyPASS-System für die Grenzkontrolle nutzen?
Folgende Personengruppen können EasyPASS mit ihrem elektronischen Reisepass nutzen:

  • Staatsangehörige aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (ab 12 Jahren)
  • Staatsangehörige aus einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (ab 12 Jahren)
  • Schweizer Staatsangehörige (ab 12 Jahren)
  • Staatsangehörige der USA, aus Korea, Taiwan oder Hongkong (China), die am EasyPass Registered Traveller Programme (RTP) teilnehmen (ab 18 Jahren)
  • Staatsangehörige mit gültigem deutschem Aufenthaltstitel (ab 12 Jahren)

Mehr Informationen hierzu finden Sie auf easypass.de

Reiseausweise als Passersatz

Fluggästen mit deutscher Staatsbürgerschaft, deren Ausweispapiere nicht mehr gültig sind oder die ihren Pass vergessen haben, kann die Bundespolizei in Ausnahmefällen „Reiseausweise als Passersatz“ ausstellen.

Was heißt „ Reiseausweise als Passersatz“?
Hierbei handelt es sich um ein von der Bundespolizei ausgestelltes amtliches Dokument, das Ihnen die Ausreise aus Deutschland sowie die Wiedereinreise ermöglicht. Ein solcher Reiseausweis ist jedoch kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass und ist auch mit dem vorläufigen Reisepass, den Ihnen das Einwohnermeldeamt ausstellt, nicht gleichzusetzen. Der Reiseausweis als Passersatz wird grundsätzlich nur für die Dauer Ihrer Reise ausgestellt und ist maximal einen Monat gültig.

Reiseantritt auf eigenes Risiko
Der Reiseausweis berechtigt Sie zwar zur Ausreise und Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland, andere Staaten sind jedoch zur Anerkennung des Dokuments nicht verpflichtet. Dasselbe gilt für die Fluggesellschaften. Der Reiseausweis als Passersatz legitimiert nicht zur Einreise ins Zielland. Es kann Ihnen also durchaus passieren, dass Ihnen trotz dieses Dokuments von der Airline der Transport verweigert wird oder Sie bei der Ankunft am Zielort nicht einreisen dürfen. Leider können wir an dieser Stelle keine Liste von den Staaten veröffentlichen, die den Reiseausweis anerkennen, da die Bestimmungen ständigen Änderungen unterliegen. Aktuelle Auskunft erteilt Ihnen die Bundespolizei.

Wo bekomme ich den Reiseausweis?
Am Schalter der Bundespolizei im Terminal C kann man Ihnen gegen Vorlage eines amtlichen oder offiziellen Dokuments, mit dem Sie Ihre Identität glaubhaft nachweisen können (z.B. abgelaufener Ausweis oder Pass), und eine Gebühr von acht Euro einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen.

Mehr Informationen hierzu finden Sie auf bundespolizei.de 

Alle Kontaktinformationen auf einen Blick

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