Sport- und Sperrgepäck

Ob Reisebett, Kinderwagen, Musikinstrument oder Sportgerät – jede Art von Sondergepäck, das nicht über die Gepäckförderanlage transportiert werden kann, muss an einem gesonderten Gepäckschalter aufgegeben werden.

Klären Sie wichtige Punkte vorab!

Der Transport von Sport- und Sperrgepäck ist in der Regel kostenpflichtig. Manche Airlines bieten ihren Passagieren allerdings an, Golf- und Tauchausrüstungen bis zu einem bestimmten Gewicht kostenfrei zum Freigepäck mitzunehmen. Die Abmessungen des Gepäckstücks und dessen Maximalgewicht variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Für den Transport von Jagdausrüstung gelten zudem Sonderbestimmungen.

Erkundigen Sie sich also am besten schon bei der Reisebuchung über die wichtigsten Punkte:

  • Ist die Mitnahme von Sport- oder Sondergepäck möglich?
  • Was kostet der Transport?
  • Wie und wo kann ich mein Sperrgepäck anmelden?

Was gilt als Sondergepäck?

Als Sonder- oder Sperrgepäck gelten alle größeren Gepäckstücke, die nicht über die Gepäckförderanlage befördert werden können oder dürfen, zum Beispiel:   

  • übergroße Gepäckstücke
  • große Rucksäcke mit Riemen
  • Rollstühle
  • Kinderwagen und Kindersitzschalen
  • Fahrräder
  • Ski und Snowboards
  • Surfbretter
  • Tauchgepäck
  • Tiere in Transportboxen

Schalter auf der Abflugebene

Sie finden die drei  Sondergepäckschalter 250, 211 und 100 auf der Abflugebene.

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