Allgemeine Geschäftsbedingungen des VIP-Services der Flughafen Düsseldorf GmbH

  1. Der VIP-Service der Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) beruht, jeweils in der geltenden Fassung, auf diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit die nachfolgenden Regelungen nicht entgegenstehen, gelten, jeweils in der geltenden Fassung, ergänzend das Verzeichnis der Leistungsentgelte der Flughafen Düsseldorf GmbH (abrufbar unter: dus.com/de-de/businesspartner/aviation/entgelte) und die Flughafenbenutzungsordnung (abrufbar unter dus.com/de-de/businesspartner/aviation/flughafenbenutzungsordnung). Abweichende Geschäftsbedingungen von Kundenseite gelten nicht, auch soweit die FDG diese kennt und ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Der VIP-Service umfasst ausschließlich die gebuchten Leistungen gemäß Verzeichnis der Sonderleistungen. Darüber hinaus gehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Die Kosten für die Inanspruchnahme des VIP-Services sind entweder per Rechnung oder Kreditkarte zu begleichen. Die FDG hat bei Neukunden das Wahlrecht hinsichtlich der Bezahlungsart.
  4. Die Nutzung des VIP-Services entbindet Fluggäste grundsätzlich nicht von vorgeschriebenen behördlichen Kontrollmaßnahmen, es sei denn, der Kunde legt entsprechende behördliche Befreiungen vor.
  5. Sofern die FDG den VIP-Service, insbesondere aufgrund von höherer Gewalt, Streiks, schlechten Wetterverhältnissen oder behördlichen Maßnahmen, nicht durchführen kann, wird sie von der Leistungspflicht befreit.
  6. Die FDG haftet nicht für Schäden aus einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen der FDG, ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Dieser Ausschluss gilt nicht für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Ausschluss gilt ferner nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten, die vor allem in der Betreuung des VIP-Kunden bis zum Abflug / nach der Ankunft zu sehen sind. Wenn die FDG haftet, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, der typischerweise bei der Betreuung von VIP-Kunden entstehen kann.
  7. Zum Zwecke der Abrechnung und zur Vereinfachung der Inanspruchnahme des VIP-Services speichert die FDG die für diese Zwecke notwendigen Daten.

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So