Lage der Immobilie - Entschädigungsgebiete
Lärmschutz- und Entschädigungsgebiete
Eigentümer von Wohngebäuden, die knapp außerhalb des Tagschutzgebietes bzw. des Nachtschutzgebietes nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf vom 09. November 2005 nebst Änderungen vom 10.05.2007, 14.05.2007 sowie vom 25.08.2008 liegen, können versuchen, per Einzelgutachten das Erfordernis der Durchführung baulicher Schallschutzmaßnahmen nachzuweisen. Das hier zum Download bereitgestellte Merkblatt "Einzelfallprüfung" informiert Sie über wichtige Anforderungen an das Prüfverfahren, beantwortet unter anderem Fragen zur Kostenübernahme und gibt Hinweise zu Firmen, die einschlägige Erfahrungen für schalltechnische Berechnungen besitzen.
Häufig gestellte Fragen
Am 7. Juli 2009 ist die umfassende Bestandskraft der Betriebsgenehmigung vom 9. November 2005 eingetreten. Gemäß Ziffer 9.7 dieser Betriebsgenehmigung können Ansprüche auf Schallschutz, die aus der Genehmigung resultieren, längstens fünf Jahre ab Eintritt der umfassenden Bestandskraft geltend gemacht werden. Diese Fünfjahresfrist begann am 8. Juli 2009 und endete demnach mit Ablauf des 7. Juli 2014.
Im Zuge unseres Antrags auf Planfeststellung mit Änderung unserer Betriebsgenehmigung, den wir am 27.02.15 beim Landesverkehrsministerium eingereicht haben, setzen wir unser Schallschutzprogramm aber im Sinne des Anwohnerschutzes auf freiwilliger Basis fort. So haben Anwohner, die bisher noch keine Ansprüche auf Bezuschussung baulicher Schallschutzmaßnahmen gegenüber dem Flughafen geltend gemacht haben, weiterhin die Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen.