Schallschutzprogramm

Unser Schallschutzprogramm basiert auf aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung. Beim Schutz vor Fluglärm am Tage geht es sogar über das vom Gesetzgeber im Rahmen des Fluglärmgesetzes geforderte Maß hinaus. Seit 2003 hat unser Unternehmen zusammen mit den Airlines rund 76 Millionen Euro in bauliche Schallschutzmaßnahmen investiert.

Lage der Immobilie - Entschädigungsgebiete

Sie möchten wissen, ob Sie unser Schallschutzprogramm in Anspruch nehmen können? Dann nutzen Sie doch unsere Straßenliste. Sie zeigt Ihnen, in welchen Entschädigungsgebieten Ihr Wohngebäude liegt. Adressen, die nicht in der Straßenliste aufgeführt sind, liegen außerhalb der Entschädigungsgebiete. Ansprüche im Rahmen unseres Schallschutzprogramms bestehen in diesem Fall leider nicht.

Lärmschutz- und Entschädigungsgebiete 

Innerhalb dieses Gebietes erstattet der Flughafen Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohnräumen. Eigentümer, deren Immobilie vor dem 04.03.1974 gebaut oder baurechtlich genehmigt wurde, haben Anspruch auf Ersatz von Schallschutzaufwendungen, wenn sie von der Flughafengesellschaft bisher noch keine oder nur teilweise Leistungen für Schallschutz erhalten haben. Für Objekte, deren Eigentümer in der Vergangenheit bereits eine Erstattung vom Flughafen erhalten haben, die jedoch unter den eigenen Aufwendungen lag, wird der Differenzbetrag nach Antragstellung (Nacherstattungsantrag) vom Flughafen erstattet.
Für Gebäude in diesem Bereich erstattet der Flughafen Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen an Schlafräumen. Schallgedämmte Belüftungsanlagen sollen zudem eine ausreichende Belüftung gewährleisten.
Für Gebäude in diesem Gebiet erstattet der Flughafen Schalldämmlüfter in den Schlafräumen, sodass auch bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Belüftung sichergestellt wird.
Voraussetzung für Kompensationsleistungen für die durch Fluglärm eingeschränkte Nutzung von Außenwohnbereichen – also Gärten, Vorgärten, Balkone, Terrassen etc. – ist, dass das betreffende Gebäude überhaupt einen Außenwohnbereich hat und dieser entsprechend genutzt wird. Weiterhin muss das betreffende Wohngebäude vor dem 4. März 1974 baurechtlich zulässig erbaut bzw. bauaufsichtlich genehmigt worden sein. Die Höhe der Kompensationszahlungen beträgt zwei Prozent des Verkehrswertes des jeweiligen Grundstücks, der durch die Gutachterausschüsse in Ratingen und Düsseldorf (je nach Lage der Immobilie) ermittelt wird. Die Antragstellung erfolgt direkt bei den jeweiligen Gutachterausschüssen. Die Kosten des Wertgutachtens übernimmt der Flughafen.
Ihr Wohnobjekt liegt knapp außerhalb der Schutz- und Entschädigungsgebiete unseres Schallschutzprogramms? Dann können Sie eventuell die Einzelfallregelung nutzen.

Eigentümer von Wohngebäuden, die knapp außerhalb des Tagschutzgebietes bzw. des Nachtschutzgebietes nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf vom 09. November 2005 nebst Änderungen vom 10.05.2007, 14.05.2007 sowie vom 25.08.2008 liegen, können versuchen, per Einzelgutachten das Erfordernis der Durchführung baulicher Schallschutzmaßnahmen nachzuweisen. Das hier zum Download bereitgestellte Merkblatt "Einzelfallprüfung" informiert Sie über wichtige Anforderungen an das Prüfverfahren, beantwortet unter anderem Fragen zur Kostenübernahme und gibt Hinweise zu Firmen, die einschlägige Erfahrungen für schalltechnische Berechnungen besitzen.

Häufig gestellte Fragen

Am 7. Juli 2009 ist die umfassende Bestandskraft der Betriebsgenehmigung vom 9. November 2005 eingetreten. Gemäß Ziffer 9.7 dieser Betriebsgenehmigung können Ansprüche auf Schallschutz, die aus der Genehmigung resultieren, längstens fünf Jahre ab Eintritt der umfassenden Bestandskraft geltend gemacht werden. Diese Fünfjahresfrist begann am 8. Juli 2009 und endete demnach mit Ablauf des 7. Juli 2014.

Im Zuge unseres Antrags auf Planfeststellung mit Änderung unserer Betriebsgenehmigung, den wir am 27.02.15 beim Landesverkehrsministerium eingereicht haben, setzen wir unser Schallschutzprogramm aber im Sinne des Anwohnerschutzes auf freiwilliger Basis fort. So haben Anwohner, die bisher noch keine Ansprüche auf Bezuschussung baulicher Schallschutzmaßnahmen gegenüber dem Flughafen geltend gemacht haben, weiterhin die Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen.

Mehr Infos
Flughafenzuschüsse bzw. Kompensationszahlungen beziehen sich allein auf die Immobilie. Pro Wohnobjekt kann somit nur ein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt auch bei einem Eigentümerwechsel nur einmalig.

Kontakt 

Schallschutz-Team

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