Hand- und Reisegepäck

Was darf ins Handgepäck?

Was Sie als Handgepäck mitnehmen dürfen, ist nicht nur eine Frage der Größe und des Gewichts, sondern auch der Sicherheit. Besondere Regelungen gelten etwa für Flüssigkeiten, Klingen oder Sprays. Wie gut kennen Sie sich aus? Stellen Sie beim Handgepäck-Check Ihr Know-how unter Beweis!

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Detaillierte Informationen erhalten Sie direkt bei der Bundespolizei.

bundespolizei.de

Gefährliche Güter

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei einem Flug Gefahr ausgehen könnte. Hier ist besondere Sorgfalt gefordert. Ausführliche Informationen zu diesem Thema liefert das Luftfahrt-Bundesamt.

Feuerwerkskörper jeglicher Art (auch Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk) dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen bzw. befördert werden.

Weitere Beispiele für gefährliche Güter: Explosivstoffe, Munition, Gase, entzündbare Feststoffe, entzündliche Flüssigkeiten wie Campinggaskartuschen, K.O.-Sprays, Raucherutensilien (z.B. E-Zigaretten, Feuerzeug-Nachfüllpatronen), Benzin- und Sturmfeuerzeuge, „Überall-Anzünder“ mit blauer Flamme. Auch bei Taucherutensilien gelten besondere Regeln.

Sonderfall Feuerzeug: Gängige Haushaltsfeuerzeuge dürfen körpernah, also zum Beispiel in der Hosentasche, transportiert werden. Die Menge ist auf ein Stück pro Person begrenzt.

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Und was ist beim Reisegepäck zu beachten?

Größe und Gewicht des Freigepäcks hängen von der Buchungsklasse ab. Hier haben die Fluggesellschaften ihre eigenen Vorgaben – daher bitte die Regeln der Airline beachten! Nach dem Check-in wird jedes Gepäckstück durchleuchtet. Bei Verdachtsfällen wird der Koffer geöffnet.

Bitte beachten: Gefährliche Güter dürfen nicht im Reisegepäck transportiert werden. Die Anzahl der tragbaren elektronischen Geräte ist aus Sicherheitsgründen auf 15 begrenzt. 
Wenn sich in Ihrem Reisegepäck gefährliche Güter befinden oder erlaubte Höchstmengen überschritten werden (z.B. mehr als 15 tragbare Geräte), müssen diese bei der Gepäckkontrolle entnommen und anschließend entsorgt werden. Mehr Informationen hierzu finden Sie beim Luftfahrtbundesamt

Große Gegenstände wie Sportgeräte, Kinderwagen, Rollstühle, Tauchgepäck oder Sonnenschirme bitte als Sondergepäck einchecken.

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