Vertraulichkeitserklärung
Sämtliche Informationen und Unterlagen aus dem Flugplatzhandbuch, die dem Flughafennutzer auf Anfrage und unter Darlegung eines berechtigten Interesses überlassen werden, stellen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Überlassung, der Art und Weise der Übermittlung und unabhängig davon, ob sie jeweils als vertraulich gekennzeichnet werden oder als solche erkennbar sind, Informationen dar, die geheim zu halten sind (vertrauliche Informationen).
Der Flughafennutzer verpflichtet sich als Empfänger der vertraulichen Informationen, diese Dritten nicht ganz oder teilweise zu offenbaren oder in irgendeiner Weise zugänglich zu machen, sofern dies nicht durch schriftliche Zustimmung der Flughafen Düsseldorf GmbH ausdrücklich gestattet ist. Der Flughafennutzer verpflichtet sich weiter, die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln sowie strikt geheim zu halten und Dritten weder direkt noch indirekt zugänglich zu machen. Die übergebenen Informationen und Unterlagen müssen vor unbefugter Einsichtnahme Dritter geschützt werden.
Die Verpflichtung der Geheimhaltung gilt auf unbeschränkte Zeit.
Der Flughafennutzer verpflichtet sich als Empfänger der vertraulichen Informationen, diese Dritten nicht ganz oder teilweise zu offenbaren oder in irgendeiner Weise zugänglich zu machen, sofern dies nicht durch schriftliche Zustimmung der Flughafen Düsseldorf GmbH ausdrücklich gestattet ist. Der Flughafennutzer verpflichtet sich weiter, die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln sowie strikt geheim zu halten und Dritten weder direkt noch indirekt zugänglich zu machen. Die übergebenen Informationen und Unterlagen müssen vor unbefugter Einsichtnahme Dritter geschützt werden.
Die Verpflichtung der Geheimhaltung gilt auf unbeschränkte Zeit.