Verantwortung in Lieferketten

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz seit dem 01. Januar 2023

Dessen Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und Umweltbelange in globalen Lieferketten zu verbessern. Erstmals formuliert der Gesetzgeber für Unternehmen verbindliche und einheitliche Richtlinien zur Erfüllung ihrer menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten.

Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Seit dem 01.01.2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten – darunter auch die Flughafen Düsseldorf GmbH.

Die Grundsatzerklärung formuliert die Erwartungen der Flughafen Düsseldorf GmbH an die Lieferanten bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltbelangen in Lieferketten. Die Grundsatzerklärung wird künftig jährlich sowie anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die im Rahmen der Risikoanalyse festgestellten, prioritären umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken werden dann in dem Dokument benannt und daraus abgeleitete Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe beschrieben.

Zur Erklärung

Für die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) hat ein regel- und rechtskonformes Verhalten sowie die Einhaltung ethischer Standards der eigenen Mitarbeiter wie auch der Mitarbeiter von Partnerunternehmen allerhöchste Priorität. Durch die Maßnahmen unseres Compliance Managements, wie Informationsveranstaltungen, Schulungen, Richtlinien etc. soll das Haftungsrisiko für das Unternehmen und für die Mitarbeiter minimiert und dadurch die Offenheit, Wertschätzung und Wirtschaftlichkeit in den Mittelpunkt jeglichen Handelns gestellt werden.

Um hinweisgebenden Personen nicht nur eine interne Meldestelle zur Verfügung zu stellen, hat der Flughafen Düsseldorf eine unabhängige Ombudsfrau als weitere externe Ansprechpartnerin beauftragt, an die sich diese vertrauensvoll wenden können, auch betreffend die Vorgaben der Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu Menschenrechten und Umweltschutz.

Zum Hinweisgebersystem 

Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat die neuen Sorgfaltspflichten in ihr bestehendes Risikomanagement integriert. Im Rahmen einer Risikoanalyse ermittelt das Unternehmen, ob sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder dem Handeln unmittelbarer Zulieferer menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken ergeben.

Außerdem werden vorbeugende Präventionsmaßnahmen etabliert. Die in der regelmäßigen und anlassbezogenen Analyse identifizierten Risiken sowie ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen werden dokumentiert und dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jährlich als Sorgfaltspflichtenbericht zur Prüfung vorgelegt.

Kontakt

Annette Parsch

Ombudsfrau

Andreas Klingler

Compliance Beauftragter

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