Die Flughafen Düsseldorf GmbH ist Betreiberin eines geschlossenen Verteilnetzes nach §110 EnWG. Sie ist zur Veröffentlichung der Bedingungen für den Netzzugang einschließlich der Netzentgelte verpflichtet.
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08.03.2024
Zuordnungsvereinbarung
Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Gültigkeit ab 01.04.2022
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09.09.2019
Netzanschlussvereinbarung - Anlage 3 - Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
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Netzzustand
Nach §15 Abs. 5 StromNZV ist die Flughafen Düsseldorf GmbH als Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz unverzüglich zu veröffentlichen.
Netzengpässe: Zurzeit bestehen keine Engpässe im Verteilnetz Strom der Flughafen Düsseldorf GmbH.
Netzengpässe: Zurzeit bestehen keine Engpässe im Verteilnetz Strom der Flughafen Düsseldorf GmbH.