Seminarinhalte
- Rechtliche Grundlagen (§10 ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023)
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Brandschutzeinrichtungen
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Ablauf Gebäuderäumung
- Praktischer Umgang mit dem Feuerlöscher
Eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen, ist Aufgabe des Arbeitgebers. Wie viele es sein müssen, ergibt sich individuell aus der Gefährdungsbeurteilung.
In der Ausbildung zum Brandschutzhelfer lernen Sie die wichtigsten Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktion von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall und die Unterstützung der Gebäuderäumung. Abschließend wird der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen in einer praktischen Übung vermittelt.
Das Seminar-Angebot richtet sich an am Flughafen Düsseldorf ansässige Firmen mit Bezug zum Flughafenbetrieb.
Ausbildungstermine können für Firmen individuell abgestimmt und in Gruppen von mindestens 5 bis maximal 12 Personen durchgeführt werden. Einzelteilnehmer können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.
Ausbildungstermine können für Firmen individuell abgestimmt und in Gruppen von mindestens 5 bis maximal 12 Personen durchgeführt werden. Einzelteilnehmer können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.
Kontakt
Ansprechpartner | |
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Carsten Wenz | brandschutz@dus.com |
Carsten Wenz
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