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Drohnen am Flughafen Düsseldorf

Bitte beachten!

Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit, auch bei Privatpersonen. Insbesondere im Umfeld von Flughäfen gilt es jedoch, Gefährdungen des Luftverkehrs zu vermeiden.

Flugverbotszone (No-Fly-Zone)

In einem Umkreis von von 1,5 Kilometern um das Flughafengelände gilt eine gesetzliche Flugverbotszone (No-Fly-Zone).

Das Fliegen von Drohnen innerhalb der Flugverbotszone ist illegal. Zuwiderhandlungen können gemäß §315 StGB bis zum gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr führen und mit einer  Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu  10 Jahren bestraft werden.

Der richtige Umgang mit Drohnen

  • Drohnen niemals innerhalb der Flugverbotszone nutzen! Dies gefährdet den Betrieb am Flughafen und kann zu Kollisionen mit Flugzeugen führen.
  • Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren und diese zu befolgen.
  • Über die wichtigsten Regeln zum Drohnenflug informiert die DFS Deutsche Flugsicherung unter sicherer-drohnenflug.de.

Verhalten bei Drohnensichtungen

  • Wenn Sie eine Drohne innerhalb der No-Fly-Zone sichten, melden Sie dies schnellst möglich der Bundespolizei, Telefon: 0211-9518200
  • Beschreiben Sie den Sichtungsort und das Aussehen der Drohne so genau wie möglich.
  • Beobachten Sie den Steuerer und die Drohne ohne sich selbst zu gefährden. Auch Fotos können der Polizei helfen.

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