Flugverbotszone (No-Fly-Zone)
In einem Umkreis von von 1,5 Kilometern um das Flughafengelände gilt eine gesetzliche Flugverbotszone (No-Fly-Zone).
Das Fliegen von Drohnen innerhalb der Flugverbotszone ist illegal. Zuwiderhandlungen können gemäß §315 StGB bis zum gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr führen und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden.
Das Fliegen von Drohnen innerhalb der Flugverbotszone ist illegal. Zuwiderhandlungen können gemäß §315 StGB bis zum gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr führen und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden.
Der richtige Umgang mit Drohnen
- Drohnen niemals innerhalb der Flugverbotszone nutzen! Dies gefährdet den Betrieb am Flughafen und kann zu Kollisionen mit Flugzeugen führen.
- Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren und diese zu befolgen.
- Über die wichtigsten Regeln zum Drohnenflug informiert die DFS Deutsche Flugsicherung unter sicherer-drohnenflug.de.
Verhalten bei Drohnensichtungen
- Wenn Sie eine Drohne innerhalb der No-Fly-Zone sichten, melden Sie dies schnellst möglich der Bundespolizei, Telefon: 0211-9518200
- Beschreiben Sie den Sichtungsort und das Aussehen der Drohne so genau wie möglich.
- Beobachten Sie den Steuerer und die Drohne ohne sich selbst zu gefährden. Auch Fotos können der Polizei helfen.