Reisevorbereitung
Um eine reibungslose und rechtzeitige Betreuung zu gewährleisten, melden Sie Ihren Betreuungsbedarf so früh wie möglich bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro an.
Informieren Sie Ihre Airline, den Reiseveranstalter oder Ihr Reisebüro spätestens 48 Stunden vor Abflug, in welchem Umfang Sie Hilfe benötigen. Geben Sie dazu den Grad Ihrer Mobilitätseinschränkung an.Service
Die Betreuung von mobilitätseingeschränkten Fluggästen (z.B. Rollstuhl) leisten am Flughafen Düsseldorf die Mitarbeiter der Firma Klüh.
Einstufung Ihres Mobilitätsgrades
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
WCHR |
Sie benötigen in der Regel keinen Rollstuhl bzw. nur, um längere Wegstrecken zu überbrücken. Treppen steigen ist mit Unterstützung problemlos möglich. |
WCHS | Sie können keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. |
WCHC | Sie benötigen immer einen Rollstuhl. Auch in der Kabine können Sie sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. |
BLND | Sie sind blind oder sehbehindert. |
DEAF | Sie sind gehörlos oder hörgeschädigt. |
BLND-DEAF | Sie sind blind und gehörlos. |
DPNA | Sie haben eine kognitive Beeinträchtigung. |
Treppen steigen ist mit Unterstützung problemlos möglich.
Terminalvorfahrt
Am besten nutzen Sie die zahlreichen Parkmöglichkeiten in unseren komfortabel gelegenen Parkhäusern.
Bitte beachten Sie: Kurzzeitparkplätze sind im Gegensatz zu den Parkhäusern für mobilitätseingeschränkte Personen mit dem blauen EU-Ausweis nicht kostenfrei.
Am Airport
Für eine rechtzeitige Betreuung melden Sie sich bitte spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Abflug am Check-in-Schalter, beim PRM Service-Team in der Abflughalle oder über eine der zahlreichen Rufsäulen auf dem Flughafengelände. Sofern eine Abholung im Parkhaus nötig ist, berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung bitte die zusätzlichen Wegezeiten.
Bei der Nutzung einer Rufsäule halten Sie bitte Ihre Flugnummer bereit. Außerdem werden Sie nach der Art Ihrer Einschränkung gefragt (z.B. auch Herzschrittmacher). So können Art und Umfang der Betreuung schnell und zutreffend festgelegt werden.
Bitte haben Sie Verständnis: Auch bei bester Vorbereitung kann es je nach Passagieraufkommen und Reisezeit vereinzelt zu Wartezeiten kommen.
Lageplan
Alle Abflugbereiche, die Ankunft sowie der Bahnhof „Düsseldorf Flughafen“ sind behindertengerecht eingerichtet. Aufzüge und Rampen ermöglichen die unproblematische Überwindung von unterschiedlich hohen Ebenen. Alle Einrichtungen wie Restaurants, die gekennzeichneten Toiletten und Babywickelräume sind auch für Rollstuhlfahrer zugänglich.
Im Lageplan finden Sie alle wichtigen Services und Einrichtungen im Überblick.
Check-in
Bitte seien Sie rechtzeitig am Check-in, damit für alle wichtigen Serviceleistungen (wie z.B. die Rollstuhlverladung) ausreichend Zeit bleibt. Auch wenn Sie in einer Gruppe von mehr als 10 Personen reisen oder einen Betreuungshund mit auf Ihre Reise nehmen möchten, sind Sie verpflichtet, dies spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft oder im Reisebüro anzumelden. Behindertengruppen kann bei vorheriger Anmeldung über die Airline ein gesondertes Check-in ermöglicht werden.
Hinweis
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Reiseplanung, dass im Rahmen der Betreuungsleistung zusätzliche Wartezeiten entstehen können
Begleitpersonen und Handgepäck
Gemäß EU-Verordnung bzw. Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften können Sie sich durch eine mitreisende Person begleiten lassen.
Außerdem ist die Mitnahme eines Handgepäckstücks gestattet. Als medizinisch notwendig deklariertes Handgepäck kann mit entsprechender Bescheinigung in unbegrenzter Menge mitgenommen werden.
Reisen mit dem eigenen Rollstuhl
Rollstühle werden grundsätzlich im Frachtraum des Flugzeugs befördert.
Sofern Sie den Betreuungsservice in Anspruch nehmen, begleiten die Servicemitarbeiter Sie auf Wunsch in Ihrem eigenen Rollstuhl bis zur Flugzeugtür. Werden Sie privat begleitet, können Sie sich mit Ihrer Begleitperson auch eigenständig zum Abfluggate begeben.
Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir, den eigenen Rollstuhl bereits vor der Sicherheitskontrolle am Sperrgepäckschalter zur Verladung abzugeben. Sie können dann bis zum Boarding einen Rollstuhl des Betreuungsteams nutzen. Klären Sie das gewünschte Vorgehen bitte beim Einchecken.
Elektrisch betriebene Rollstühle
Batteriebetriebene Rollstühle sind gemäß EU-Verordnung bei der Flugbuchung, spätestens 48 Stunden vor Abflug, bei der Airline oder dem Reisebüro anzumelden. Hierbei sind Angaben wie Größe, Gewicht und Art der Batterie erforderlich (für Lithium- oder Nassbatterien gelten besondere Sicherheitsvorschriften). Andernfalls kann die Mitnahme nicht garantiert werden, da die Kapazitäten je nach Flugzeugtyp begrenzt sind.
Vor der Abgabe bzw. Verladung eines elektrisch betriebenen Rollstuhls sind Sie verpflichtet, die Batterie ordnungsgemäß abzuklemmen, zu sichern oder gegebenenfalls auszubauen. Da der eigene Rollstuhl durch die Frachtraumtür passen muss, ist er eventuell entsprechend umzubauen oder zusammenzuklappen.