Barrierefreies Reisen

Informationen für Fluggäste mit Beeinträchtigungen

Ein besonderer Service für Fluggäste mit Beeinträchtigungen oder eingeschränkter Mobilität (z.B. Rollstuhl) ist uns sehr wichtig.

Reisevorbereitung

Um eine reibungslose und rechtzeitige Betreuung zu gewährleisten, melden Sie Ihren Betreuungsbedarf so früh wie möglich bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro an.

Informieren Sie Ihre Airline, den Reiseveranstalter oder Ihr Reisebüro spätestens 48 Stunden vor Abflug, in welchem Umfang Sie Hilfe benötigen. Geben Sie dazu den Grad Ihrer Mobilitätseinschränkung an.

Service

Die Betreuung von mobilitätseingeschränkten Fluggästen (z.B. Rollstuhl) leisten am Flughafen Düsseldorf die Mitarbeiter der Firma Klüh.

Zum Leistungskatalog

Einstufung Ihres Mobilitätsgrades

Abkürzung   Bedeutung
WCHR Sie benötigen in der Regel keinen Rollstuhl bzw. nur, um längere Wegstrecken zu überbrücken.
Treppen steigen ist mit Unterstützung problemlos möglich.
WCHS Sie können keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen.
WCHC Sie benötigen immer einen Rollstuhl. Auch in der Kabine können Sie sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen.
BLND Sie sind blind oder sehbehindert.
DEAF Sie sind gehörlos oder hörgeschädigt.
BLND-DEAF Sie sind blind und gehörlos.
DPNA Sie haben eine kognitive Beeinträchtigung.
  Bedeutung
Sie benötigen in der Regel keinen Rollstuhl bzw. nur, um längere Wegstrecken zu überbrücken.
Treppen steigen ist mit Unterstützung problemlos möglich.
  Bedeutung
Sie können keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen.
  Bedeutung
Sie benötigen immer einen Rollstuhl. Auch in der Kabine können Sie sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen.
  Bedeutung
Sie sind blind oder sehbehindert.
  Bedeutung
Sie sind gehörlos oder hörgeschädigt.
  Bedeutung
Sie sind blind und gehörlos.
  Bedeutung
Sie haben eine kognitive Beeinträchtigung.

Terminalvorfahrt

Schwerbehinderte Menschen, die einen vom Straßenverkehrsamt ausgestellten blauen Europäischen Parkausweis oder den neuen orangefarbenen Parkausweis besitzen, dürfen im „Kiss & Fly“-Bereich auf der Abflugebene maximal drei Stunden kostenfrei halten. Voraussetzung hierfür ist die sichtbare Auslegung des Originalausweises (keine Kopie) und eine eingestellte Parkscheibe. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Einfahrt über die Ruftaste an der Schrankenanlage an.

Am besten nutzen Sie die zahlreichen Parkmöglichkeiten in unseren komfortabel gelegenen Parkhäusern.

Bitte beachten Sie: Kurzzeitparkplätze sind im Gegensatz zu den Parkhäusern für mobilitätseingeschränkte Personen mit dem blauen EU-Ausweis nicht kostenfrei.

Am Airport

Für eine rechtzeitige Betreuung melden Sie sich bitte spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Abflug am Check-in-Schalter, beim PRM Service-Team in der Abflughalle oder über eine der zahlreichen Rufsäulen auf dem Flughafengelände. Sofern eine Abholung im Parkhaus nötig ist, berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung bitte die zusätzlichen Wegezeiten. 

Bei der Nutzung einer Rufsäule halten Sie bitte Ihre Flugnummer bereit. Außerdem werden Sie nach der Art Ihrer Einschränkung gefragt (z.B. auch Herzschrittmacher). So können Art und Umfang der Betreuung schnell und zutreffend festgelegt werden. 

Bitte haben Sie Verständnis: Auch bei bester Vorbereitung kann es je nach Passagieraufkommen und Reisezeit vereinzelt zu Wartezeiten kommen.

Service-Point für Fluggäste mit Beeinträchtuigungen

Lageplan

Alle Abflugbereiche, die Ankunft sowie der Bahnhof „Düsseldorf Flughafen“ sind behindertengerecht eingerichtet. Aufzüge und Rampen ermöglichen die unproblematische Überwindung von unterschiedlich hohen Ebenen. Alle Einrichtungen wie Restaurants, die gekennzeichneten Toiletten und Babywickelräume sind auch für Rollstuhlfahrer zugänglich.

Im Lageplan finden Sie alle wichtigen Services und Einrichtungen im Überblick.

 

Lageplan

Check-in

Bitte seien Sie rechtzeitig am Check-in, damit für alle wichtigen Serviceleistungen (wie z.B. die Rollstuhlverladung) ausreichend Zeit bleibt. Auch wenn Sie in einer Gruppe von mehr als 10 Personen reisen oder einen Betreuungshund mit auf Ihre Reise nehmen möchten, sind Sie verpflichtet, dies spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft oder im Reisebüro anzumelden. Behindertengruppen kann bei vorheriger Anmeldung über die Airline ein gesondertes Check-in ermöglicht werden.

Hinweis
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Reiseplanung, dass im Rahmen der Betreuungsleistung zusätzliche Wartezeiten entstehen können

Begleitpersonen und Handgepäck

Gemäß EU-Verordnung bzw. Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften können Sie sich durch eine mitreisende Person begleiten lassen. 

Außerdem ist die Mitnahme eines Handgepäckstücks gestattet.  Als medizinisch notwendig deklariertes Handgepäck kann mit entsprechender Bescheinigung in unbegrenzter Menge mitgenommen werden. 

Mehr Infos

Reisen mit dem eigenen Rollstuhl

Rollstühle werden grundsätzlich im Frachtraum des Flugzeugs befördert.

Sofern Sie den Betreuungsservice  in Anspruch nehmen, begleiten die Servicemitarbeiter Sie auf Wunsch in Ihrem eigenen Rollstuhl bis zur Flugzeugtür. Werden Sie privat begleitet, können Sie sich mit Ihrer Begleitperson auch eigenständig zum Abfluggate begeben. 

Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir, den eigenen Rollstuhl bereits vor der Sicherheitskontrolle am Sperrgepäckschalter zur Verladung abzugeben. Sie können dann bis zum Boarding einen Rollstuhl des Betreuungsteams nutzen. Klären Sie das gewünschte Vorgehen bitte beim Einchecken.

Elektrisch betriebene Rollstühle

Batteriebetriebene Rollstühle sind gemäß EU-Verordnung bei der Flugbuchung, spätestens 48 Stunden vor Abflug, bei der Airline oder dem Reisebüro anzumelden. Hierbei sind Angaben wie Größe, Gewicht und Art der Batterie erforderlich (für Lithium- oder Nassbatterien gelten besondere Sicherheitsvorschriften). Andernfalls kann die Mitnahme nicht garantiert werden, da die Kapazitäten je nach Flugzeugtyp begrenzt sind.

Vor der Abgabe bzw. Verladung eines elektrisch betriebenen Rollstuhls sind Sie verpflichtet, die Batterie ordnungsgemäß abzuklemmen, zu sichern oder gegebenenfalls auszubauen. Da der eigene Rollstuhl durch die Frachtraumtür passen muss, ist er eventuell entsprechend umzubauen oder zusammenzuklappen.

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