Grenzkontrolle am Flughafen Düsseldorf

Informationen zum Entry/Exit System (EES) und EasyPASS

Bei der Ein- und Ausreise über den Flughafen Düsseldorf gelten je nach Staatsangehörigkeit unterschiedliche Verfahren. Hier erfahren Sie:

  • ob Sie EasyPASS nutzen können,
  • für wen das neue Entry/Exit System (EES) der EU gilt,
  • wie Sie sich am Self-Service-Kiosk selbstständig für das EES vorregistrieren.
EasyPASS

Die automatisierte Grenzkontrolle für:

  • Bürgerinnen und Bürger der EU, EWR, Schweiz (jeweils ab 12 Jahren)
  • Reisende mit deutschem Aufenthaltstitel (ab 12 Jahren)
  • EasyPASS-RTP-Registrierte (ab 12 Jahren): Staatsangehörige der USA, Großbritanniens, aus Korea, Taiwan oder Hongkong (China)

Einfach an der automatisierten Kontrollspur den Pass scannen und ein Gesichtsbild aufnehmen lassen – die Schranke öffnet automatisch. Voraussetzung: Sie haben einen elektronischen Reisepass (ePass) oder deut­schen elek­tro­ni­schen Per­so­nal­aus­wei­s.

Sie können EasyPASS nicht nutzen? Dann folgen Sie der Beschilderung zum Grenzkontrollschalter.

Mehr Info finden Sie auf easypass.de

Entry/Exit System (EES)

 
Ein- und Ausreiseverfahren für 
Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern mit einem Kurzaufenthalt in der Europäischen Union (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen).
Folgende Daten werden erfasst*:

  • Reisedaten
  • personenbezogene Daten
  • Gesichtsfoto
  • Fingerabdrücke

Am Flughafen Düsseldorf stehen Self-Service Kioske für die Vorregistrierung bereit. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Bundespolizei und der Europäischen Union.

 
* In Deutschland wird das Entry/Exit-System (EES) über einen Zeitraum von sechs Monaten stufenweise eingeführt. Daher durchlaufen mit der Einführung am 12. Oktober 2025 noch nicht alle Reisenden das neue Verfahren.

Entry/Exit System (EES) 

Film mit hilfreichen Informationen für Reisende

Alles Wissenswerte rund um Ihre Ein- und Ausreise.
Der Film ist in englischer Sprache, bitte nutzen Sie bei Bedarf die Untertitel-Funktion.
 

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Externe Inhalte (Film/Karte) anzeigen

Für die Einbindung von Film- oder Kartenmaterial greifen wir auf externe Angebote von YouTube und Google Maps zurück. Wenn Sie diese Inhalte hier ansehen möchten, stimmen Sie bitte mit dem Aktivieren der Ansicht einer Datenübermittlung an den Dienstanbieter zu. 

Nutzen Sie das Self-Service System für die Vorregistrierung

Mit Ihrem biometrischen Reisepass können Sie sich am Flughafen Düsseldorf an einem Self-Service Kiosk selbstständig vorregistrieren. Achten Sie bitte darauf, dass nur jeweils eine Person das Gerät benutzt und folgen Sie Schritt für Schritt den Anweisungen auf dem Bildschirm. Gehen Sie anschließend zum Grenzkontrollschalter, wo Ihre Daten überprüft und Ihre Fingerabdrücke erneut gescannt werden.

Wo finde ich die Self-Service Kioske?

Sie finden die Self-Service Systeme jeweils in der Nähe der Grenzkontrollpunkte. Bitte beachten Sie die Beschilderung.
Für die Ausreise stehen außerdem im öffentlichen Bereich des Terminals sechs Self-Service Kioske zur Verfügung (Check-in-Bereich C).

Wer kann den Self-Service nicht nutzen?

  • Reisende ohne biometrischen Pass
  • Kinder unter 12 Jahren
  • Reisende mit Beeinträchtigungen

Ihre Daten werden direkt am Grenzkontrollschalter erfasst.

Die drei Schritte der EES-Registrierung

1. Pass-Scan Legen Sie Ihren Reisepass auf der linken Seite des Self-Service Kiosks auf, um Ihre Daten zu scannen. 
2. Gesichtsbild Der Bildschirm führt Sie durch die Erfassung des Gesichtsbildes.
3. Fingerabdrücke Die Fingerabdrücke der rechten Hand (ohne Daumen) werden auf der rechten Seite des Geräts gescannt.
Ja, Reisende sollten mit längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere in der Einführungsphase. Auch langfristig kann die Grenzkontrolle aufgrund der zusätzlichen Schritte, die für die EES-Registrierung erforderlich sind, mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn Ihre biometrischen Daten bereits registriert wurden und noch gültig sind (innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren), müssen Sie sich nicht erneut registrieren. Jede Ein- und Ausreise wird jedoch weiterhin vom EES erfasst.

Wenn Sie Verzögerungen bei der Grenzkontrolle feststellen, die sich auf Ihren Flug auswirken könnten, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Fluggesellschaft. Sie können Ihnen helfen und Sie durch die nächsten Schritte führen.
Nein, jeder Reisende muss sich einzeln anmelden, auch Kinder. Eltern oder Erziehungsberechtigte können Kindern bei der Registrierung an den Self-Service Systemen oder bei der manuellen Grenzkontrolle behilflich sein.

Sind auch Kinder verpflichtet, sich im EES zu registrieren?
Ja, auch Kinder sind verpflichtet, sich im EES zu registrieren. Für alle Nicht-EU-Bürger, einschließlich Säuglinge, wird eine EES-Datei erstellt, die die Passdaten und ein Gesichtsbild enthält. Fingerabdrücke sind nur für Reisende ab 12 Jahren erforderlich. Für Minderjährige gelten besondere Vorschriften, die je nach Land variieren können. Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen EU-Richtlinien.

Wie ist das Verfahren für Reisende mit Minderjährigen, die keine eigenen Reisedokumente haben?
Jeder Reisende, auch Minderjährige, muss über ein eigenes gültiges Reisedokument verfügen, um im EES registriert zu werden. Wenn ein Kind nur im Reisepass eines Elternteils aufgeführt ist und nicht über ein individuelles Dokument verfügt, ist eine EES-Registrierung nicht möglich. In solchen Fällen kann die Einreise verweigert oder einer manuellen Bearbeitung unterzogen werden, abhängig von den Regeln der Grenzbehörde. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Fluggesellschaft oder der zuständigen Botschaft.

Welche Informationen werden für das EES benötigt?
Das EES erfasst die folgenden Informationen:

  • personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit
  • Passnummer, Ausstellungsland und Art des Reisedokuments
  • biometrische Daten, einschließlich eines Gesichtsbildes und vier Fingerabdrücke (ohne Daumen)
  • Reisedaten wie Ein- und Ausreisedatum, Grenzübergangsstellen und die Dauer Ihres autorisierten Aufenthalts.

Was passiert mit meinen Daten? Werden sie wiederverwendet/gelagert?
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das EES speichert Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Grenzkontrolle und wird nicht kommerziell genutzt. Die Daten werden drei Jahre lang gespeichert, im Falle einer Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer fünf Jahre. Nur autorisierte Behörden können auf diese Informationen zugreifen.

Wie gewährleistet das EES den Datenschutz?
Das EES wurde in voller Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzvorschriften entwickelt. Alle persönlichen und biometrischen Daten werden verschlüsselt, sicher gespeichert und sind nur autorisiertem Personal unter strengen gesetzlichen Vorschriften zugänglich.

Wie lange werden meine Daten im EES gespeichert?
Ihre personenbezogenen Daten werden für drei Jahre nach Ihrem letzten Grenzübertritt im EES gespeichert. Wenn Sie die Aufenthaltsdauer überschreiten oder gegen die Einreisebedingungen verstoßen, können Ihre Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden.

Denken Sie frühzeitig an Ihre Reisedokumente!

Unabhängig davon, über welches Ein- oder Ausreiseverfahren Sie die Grenzkontrolle am Flughafen passieren, prüfen Sie bitte frühzeitig vor Reiseantritt, welche Dokumente Sie benötigen und ob Ihre Ausweispapiere aktuell und gültig sind!

Reiseausweis als Passersatz für Fluggäste mit deutscher Staatsbürgerschaft
Deutschen Staatsangehörigen, deren Ausweispapiere nicht mehr gültig sind oder die ihren Pass vergessen haben, kann die Bundespolizei in Ausnahmefällen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen.
  

Hierbei handelt es sich um ein von der Bundespolizei ausgestelltes amtliches Dokument, das Ihnen die Ausreise aus Deutschland sowie die Wiedereinreise ermöglicht. Ein solcher Reiseausweis ist jedoch kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass und ist auch mit dem vorläufigen Reisepass, den Ihnen das Einwohnermeldeamt ausstellt, nicht gleichzusetzen. Der Reiseausweis als Passersatz wird grundsätzlich nur für die Dauer Ihrer Reise ausgestellt und ist maximal einen Monat gültig.
Der Reiseausweis berechtigt Sie zwar zur Ausreise und Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland, andere Staaten sind jedoch zur Anerkennung des Dokuments nicht verpflichtet. Dasselbe gilt für die Fluggesellschaften. Der Reiseausweis als Passersatz legitimiert nicht zur Einreise ins Zielland. Es kann Ihnen also durchaus passieren, dass Ihnen trotz dieses Dokuments von der Airline der Transport verweigert wird oder Sie bei der Ankunft am Zielort nicht einreisen dürfen. Leider können wir an dieser Stelle keine Liste von den Staaten veröffentlichen, die den Reiseausweis anerkennen, da die Bestimmungen ständigen Änderungen unterliegen. Aktuelle Auskunft erteilt Ihnen die Bundespolizei.

Am Schalter der Bundespolizei im Terminal C kann man Ihnen gegen Vorlage eines amtlichen oder offiziellen Dokuments, mit dem Sie Ihre Identität glaubhaft nachweisen können (z.B. abgelaufener Ausweis oder Pass), und eine Gebühr von acht Euro einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen.

Mehr Informationen hierzu finden Sie auf bundespolizei.de

Am Airport ankommen

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