Die Airline ist Ihr Ansprechpartner
Für das Gepäck, das Sie beim Check-in abgeben, ist die Fluggesellschaft verantwortlich. In der Regel beauftragt die Airline einen Dienstleister (Handlingspartner) mit der Gepäckabfertigung. Sollte Ihr Koffer auf der Reise verloren gehen oder beschädigt werden, wenden Sie sich daher am besten unverzüglich an Ihre Airline bzw. den betreffenden Dienstleister. Bei jedem Gepäckverlust muss am Lost & Found Counter für die Gepäckermittlung ein sogenannter Baggage Irregularity Report (P.I.R.) erstellt werden – dies gilt für fehlendes Gepäck am Reiseziel wie auch für die Landung am Flughafen Düsseldorf.
Beim Lost & Found Counter der Handlingspartner können Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Gepäckstücks melden, noch bevor Sie den Sicherheitsbereich verlassen:
- Acciona: im Bereich von Gepäckband 11
- AHS: im Bereich von Gepäckband 7
- DAS: im Bereich von Gepäckband 14
- Global: im Bereich von Gepäckband 19
- Wichtig für Eurowings-Passagiere: Die Fluggesellschaft Eurowings bietet ihren Kunden einen Self Service für die Meldung von verlorenem oder beschädigtem Gepäck: mybag.aero/eurowings.
Welche Dokumente werden benötigt?
Der Baggage Irregularity Report (P.I.R.) ist ein unverzichtbares Dokument. Wird er nicht eingereicht, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Darüber hinaus werden folgende Dokumente benötigt:
- Flugticket
- Bordkarte
- Gepäck-Abschnitt mit Nummer (Aufkleber, den Sie beim Einchecken erhalten) – üblicherweise wird er auf das Ticket oder auf das Ausweisdokument geklebt