- Grundsätzlich können nur Eigentümer von Wohngebäuden einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen stellen. Mieter, Pächter, Nießbraucher haben selbst keinen Anspruch, sondern sollten sich mit dem jeweiligen Eigentümer in Verbindung setzen und diesen bitten, einen Antrag zu stellen.
- Als weiterer Punkt muss das Datum der Baugenehmigung geprüft werden. Bauliche Schallschutzmaßnahmen werden grundsätzlich nur für Wohnimmobilien bezuschusst, die vor dem 04. März 1974 gebaut bzw. bauaufsichtlich genehmigt worden sind. Für den Einbau schallgedämmter Belüftungsanlagen gilt der Stichtag 09. November 2005.
- Erkundigen Sie sich bitte beim Team des Nachbarschaftsbüros, ob in der Vergangenheit bereits Zuschüsse zu baulichen Schallschutzmaßnahmen für Ihr Wohngebäude beantragt wurden und ob eventuell noch Ansprüche bestehen. Sie erfahren dann, welcher Antrag der passende für Sie ist. Sie können sich die Anträge per Post zuschicken lassen oder direkt im Nachbarschaftsbüro, Flughafenstraße 105 in 40474 Düsseldorf, abholen. Sie finden die Anträge auch als PDF zum Download auf unserer Internetseite.
- Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und legen Sie alle angeforderten Nachweise für die einzelnen Antragsverfahren (in Kopie) bei. Den vom Eigentümer unterschriebenen Antrag mit sämtlichen Unterlagen senden Sie bitte an die auf den jeweiligen Anträgen genannte Adresse. Sie können Ihren Antrag auch gerne persönlich im Nachbarschaftsbüro abgeben.
- Ist Ihr Antrag vollständig, teilen wir Ihnen alle Prüfergebisse schriftlich mit. Eventuell wird Ihnen auch schriftlich ein Ortstermin zur Besichtigung Ihres Wohnobjekts und Aufnahme der technischen Daten vorgeschlagen.
- Für Lärmschutzmaßnahmen im Tagschutzgebiet erhalten Sie eine Erstattungsmitteilung. Sie nennt die Höhe der Erstattung. Jetzt können Sie einen Ausführungsbetrieb Ihrer Wahl mit der Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen beauftragen. Eine unverbindliche Liste über mögliche in Frage kommende Firmen ist im Nachbarschaftsbüro erhältlich.
- Für den Einbau der Schalldämmlüfter wird Ihr Antrag nach Prüfung an eine Fachfirma weitergeleitet.
- Bitte informieren Sie uns umgehend, sobald die Lärmschutzmaßnahmen in Ihrem Wohngebäude abgeschlossen sind. Anschließend erfolgt die Abnahme und Protokollierung der Lärmschutzmaßnahmen durch unsere Mitarbeiter. Sie erhalten abschließend eine endgültige Erstattungsmitteilung. Sobald Sie uns diese unterschrieben zurückgeschickt haben, wird der in der Erstattungsmitteilung zugesagte Betrag an die von Ihnen angegebene Bankverbindung angewiesen.
Antragsdokumente
Sie haben anhand der Straßenliste geprüft, in welchen Entschädigungsgebieten Ihre Immobilie liegt und sich beim Team des Nachbarschaftsbüros erkundigt, welcher Antrag für Sie der richtige ist. Dann finden Sie hier das entsprechende Antragsformular zum Download.
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Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen im Tagschutzgebiet (Neuantrag)
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Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen im Nachtschutzgebiet (Kerngebiet/Erweitertes Gebiet)
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Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Instandhaltungsarbeiten
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Antrag auf Nacherstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen
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Antrag auf Außenwohnbereichsent-schädigung (AWE) Düsseldorf
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Antrag auf Außenwohnbereichsentschädigung (AWE) Ratingen
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