Planfeststellungsverfahren

Mit smartem Wachstum in die Zukunft

Was ist bisher geschehen?

Der Flughafen Düsseldorf möchte die Weichen für die Zukunft stellen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes NRW zu stärken und die Mobilitätsbedürfnisse unserer Gesellschaft optimal erfüllen zu können. Die Menschen haben ein ungebrochenes Interesse am Fliegen. Deshalb wollen wir die bestehende Infrastruktur besser nutzen. Dafür benötigen wir eine neue Betriebsgenehmigung, die uns das Landesverkehrsministerium erteilt. Dort haben wir 2015 einen Antrag auf Planfeststellung eingereicht. Zentraler Inhalt damals: Der Wegfall des Kapazitätsdeckels, um mehr Starts und Landungen zu ermöglichen. Im Jahr 2023, haben wir unsere Planungen angepasst und einen Antrag auf Anpassung des laufenden Planfeststellungsverfahrens (PFV) angekündigt. Diesen Antrag haben wir im Dezember 2025 eingereicht. 

Warum haben wir unsere Planungen angepasst?

Die Welt hat sich verändert. Die Coronapandemie brachte strukturelle Veränderungen im Luftverkehr, deren Auswirkungen sich erst Anfang 2023 verlässlich einordnen und bewerten ließen. Mit unseren Anpassungen tragen wir den veränderten Rahmenbedingungen im Luftverkehr Rechnung. 

Wir sind entschlossen, die unterschiedlichen Ansprüche an einen zukunftsfähigen Flughafen zu erfüllen. Wir haben einen Weg erarbeitet, innerhalb der bestehenden Grenzen ausreichend wachsen zu können. Zentraler Bestandteil unserer angepassten Planungen ist der Verzicht auf den ursprünglich beantragten Wegfall der Kapazitätsobergrenze. Wir setzen jetzt auf smartes Wachstum innerhalb des bestehenden Gesamtkontingents von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten.

Wir beantragen in Summe keine zusätzlichen Starts und Landungen mehr. Stattdessen schaffen wir mehr Flexibilität für zuverlässigeren Flugverkehr. Das sichert die wirtschaftliche Zukunft für unseren Flughafen und wird gleichzeitig den Ansprüchen der Umwelt, des Klimas und der Nachbarschaft gerecht. So stärken wir nachhaltig die Wirtschaftsstandorte Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen sowie den Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern.

Smartes Wachstum innerhalb des Kapazitätsdeckels

Wir haben eine Strategie entwickelt, innerhalb der genehmigten Kapazitätsobergrenze zu wachsen. Das erreichen wir durch die Verschiebung von Bewegungskontingenten zugunsten des Linien- und Charterverkehrs – so optimieren wir bedarfsgerecht die Auslastung innerhalb der bestehenden Kapazität und benötigen keine Betriebsgenehmigung für zusätzliche Starts und Landungen. Gleichzeitig brauchen wir bei der Abwicklung des Flugverkehrs ein adäquates Maß an Flexibilität – selbstverständlich unter Wahrung des Angerland-Vergleichs. Mit unserem Ansatz des smarten Wachstums bringen wir drei zentrale Punkte miteinander in Einklang. Das sind zum einen die Zukunftsperspektive für unser Unternehmen sowie für die am Flughafen beschäftigten Menschen und die Region Rhein-Ruhr. Zum anderen sind es die stabilen operativen Rahmenbedingungen für die Fluggesellschaften hier am Standort und natürlich auch die Interessen unserer Anwohner bzw. der Schutz der Umwelt.

Was bleibt bestehen?

Der Kapazitätsdeckel bleibt. 131.000 Flugbewegungen in den verkehrsreichsten sechs Monaten sind das Limit.

Die Nachtflugregeln bleiben unverändert streng. Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr dürfen im Linien- und Charterverkehr keine Flugbewegungen geplant werden; zwischen 22 Uhr und 23 Uhr weiterhin nur 33 Landungen pro Tag. Starts sind nicht erlaubt. Ausnahmen gelten nur für medizinische Hilfseinsätze, meteorologische Notfälle oder kleine Flugzeuge. Damit gehört Düsseldorf im europäischen Vergleich zu den Verkehrsflughäfen mit den strengsten Nachtflugregeln.

Der Angerlandvergleich ist weiterhin gültig. Alle darin behandelten Aspekte, z.B. die Nachrangigkeit der Nordbahn, bleiben unangetastet.

Unsere Homebase-Carrier (HBC) bleiben flexibel. Verspätete Flugzeuge haben morgens und abends je eine Stunde Toleranz für die Rückkehr zur „Homebase“ Düsseldorf. So bleibt Düsseldorf attraktiv als Heimatflughafen.

Wir bleiben transparent. Das Echtzeitgeschehen am Flughafen ist öffentlich einsehbar. Unsere Software TraVis zeigt genaue Angaben zu allen startenden und landenden Flugzeugen. Daten zu Luftqualität und Fluglärm finden Sie auf unserer Homepage.

Was ändert sich?

Die Nutzung des Limits wird flexibler. Unterhalb des Kapazitätsdeckels teilen wir die verfügbare Kapazität flexibler auf – nach dem tatsächlichen Bedarf: Künftig stehen bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr und mindestens 3.000 sonstige Flugbewegungen zur Verfügung.

Der Flugbetrieb wird flexibler. Bisher dürfen wir in den Zweibahnstunden am Tage 47 Flugbewegungen pro Stunde koordinieren. Wir wollen diese Zahl auf 60 erhöhen. Wir beantragen in Summe keine zusätzlichen Starts oder Landungen - hier greift der Kapazitätsdeckel. Stattdessen wollen wir mehr Flexibilität, um Betriebsabläufe zu optimieren und Störungen zu beheben.

Die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner werden stärker berücksichtigt. Wir nutzen die Landebahnen flexibler, um die Pünktlichkeit zu verbessern und verspäteten Nachtflügen entgegenzuwirken. Die aktuelle Entgeltordnung am Flughafen Düsseldorf setzt den Airlines zudem deutliche finanzielle Anreize für pünktliche Landungen und den Einsatz moderner, emissionsarmer Maschinen.

Flexible Nutzung der Start- und Landebahnen am Flughafen Düsseldorf für Anwohner, Passagiere und Flughafen

Wir benötigen Flexibilität bei der Nutzung der zweiten Bahn, um auf Störungen und Verspätungen reagieren zu können. Dabei nutzen wir unsere zweite Bahn weiterhin maximal zu 50 Prozent. Um Störungen im Betriebsablauf schneller zu kompensieren, wollen wir ein Zeitkonto aufbauen. Dem Zeitkonto werden geplante, aber ungenutzte Zweibahnzeiten gutgeschrieben. Der folgende Film veranschaulicht die Vorteile einer flexiblen Nutzung der Start- und Landebahnen für Anwohner, Passagiere und uns und zeigt, wie wir das Zeitguthaben nutzen möchten, wenn es zur flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs notwendig ist.

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Machen wir es konkret: Was bedeutet das für einen Flug ab Düsseldorf?

Für Flugzeuge wird ein Umlaufplan erstellt. Von Düsseldorf geht es zunächst nach Palma de Mallorca hin und zurück, nachmittags nach Fuerteventura und abends wieder heim nach Düsseldorf. Die sogenannte Flugzeugproduktivität ist dabei eine wichtige Steuerungsgröße für Fluggesellschaften.

Die Umlaufplanung hält sich an die streng geregelten Betriebszeiten. Trotzdem gilt das Prinzip: Sicherheit zuerst! Schlechtes Wetter, Reparaturen oder Engpässe bei der Flugsicherung können zu Verspätungen führen. Deshalb haben wir am Flughafen Düsseldorf einen Toleranzbereich, damit verspätete Flugzeuge landen und an ihren Wartungsstandort zurückkehren können. Dies ist enorm wichtig. Warum, zeigt die untenstehende Grafik am Beispiel unserer Maschine, die um 22:40 Uhr von Fuerteventura kommt. Wegen eines Atlantiksturms hat sie eine Stunde Verspätung.

Darf das Flugzeug nicht mehr in Düsseldorf landen, muss es auf einen Drittflughafen mit 24-Stunden-Betrieb ausweichen – hier der Flughafen Münster/Osnabrück. Die Passagiere kommen an einem Flughafen an, den sie nicht gebucht haben. Dann erwartet sie in der Regel ein nächtlicher Transfer nach Düsseldorf oder ein Hotelaufenthalt. Das Flugzeug verbleibt außerhalb des angedachten Umlaufs am falschen Flughafen. Was nun?

Option 1 sieht einen Leerflug vom Ausweichflughafen Münster/Osnabrück nach Düsseldorf morgens zwischen 5 und 6 Uhr vor. Das führt zu mehr Starts und Landungen sowie zu mehr CO2-Ausstoß. Option 2 sieht einen Direktflug vom Ausweichflughafen Münster/Osnabrück zum geplanten Zielflughafen vor. Damit müssen auch die abfliegenden Fluggäste frühmorgens zum Ausweichflughafen. Der Flughafen Düsseldorf ist von diesem Umlauf abgekoppelt.

Beide Optionen verursachen mehr Kosten, Aufwand, Stress, Lärm und CO2. Das ist mittelfristig nicht tragbar – nicht für die Fluggesellschaften, nicht für die Reisenden, nicht für die Region.

Funktionierende und wirtschaftliche Flugzeugumläufe sind für den Flugverkehr von zentraler Bedeutung. Ohne sie droht die Verlagerung von Flugzeugen an andere Standorte. Das bedeutet den Verlust von Flugverbindungen und Arbeitsplätzen. Mehr Flexibilität ist daher für die Zukunftsfähigkeit des Flughafens wichtig.

Weitere Infos

Die Corona-Pandemie hat strukturelle Veränderungen in der Branche mit sich gebracht. Deutschland ist bei der Rückkehr auf ein Vorkrisenniveau – eines der Schlusslichter in Europa. Ein Grund hierfür ist der Wegfall vieler innerdeutscher Flüge – auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes, der enorm an Bedeutung gewonnen hat. Hinzu kommen im europäischen Vergleich Standortnachteile durch hohe staatliche Abgaben, wie zum Beispiel die Luftverkehrsabgabe und hohe Gebühren für Flugsicherungs- oder Sicherheitsaufgaben. Gleichzeitig erleben wir nach der Pandemie ein ungebrochenes Interesse der Menschen am Fliegen in den Urlaub, zu Freunden und Familie oder zu wichtigen Geschäftsterminen im Ausland. Die aktuelle, langfristige Verkehrsprognose des Bundes bestätigt die langfristigen Wachstums-Chancen im Luftverkehr. Wir als Flughafen müssen drei wesentliche Ziele in Einklang bringen. Das sind zum einen die wirtschaftliche Perspektive für den Airport und die Region Rhein-Ruhr, zum anderen die stabilen operativen Rahmenbedingungen für die Fluggesellschaften hier am Standort und natürlich die Interessen der Anwohner bzw. der Schutz der Umwelt.
Sämtliche Punkte, die mit Blick auf die Planfeststellung beantragt werden, sind aus unserer Sicht konform mit dem Angerlandvergleich. Der Vergleich ist weiterhin gültig. Alle im Angerlandvergleich behandelten Aspekte, wie zum Beispiel die Nachrangigkeit der Nordbahn, bleiben vom Entwurf des Änderungsantrags unangetastet.
Mit unserem Änderungsentwurf stellen wir sicher, dass es bei der jetzigen, genehmigten Kapazitätsobergrenze bleibt. Der Schutz für unsere Anwohner ist bereits heute an dieser Obergrenze ausgerichtet, denn unser jetziges Schallschutzprogramm basiert auf der aktuell genehmigten Gesamtbewegungszahl, die wir auch künftig beibehalten wollen. Unsere Entgeltordnung setzt den Airlines außerdem deutliche finanzielle Anreize für pünktliche Landungen und den Einsatz moderner, emissionsarmer Maschinen.
Wir wollen auf verschiedenen Ebenen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Flüge an unserem Flughafen pünktlich abheben können. Dabei geht es zum Beispiel auch um die Frage, wann wir die zweite Bahn nutzen dürfen. Heute ist es so, dass wir diese Nutzung immer für eine Woche stundengenau anmelden müssen. Wir haben jetzt beantragt, dass wir Zeiten ansparen können, wenn wir die zweite Bahn entgegen der Planung nicht nutzen. Diese angesparten Zeiten sollen dann genutzt werden können, wenn es bei geplantem Einbahnbetrieb notwendig ist, um den Luftverkehr flüssiger abwickeln zu können und zusätzlichen Verspätungen entgegenzuwirken. Ein anderes Beispiel ist die Optimierung von Vorfeldflächen und Durchrollmöglichkeiten für Flugzeuge. All das steigert die operative Effizienz hier bei uns am Flughafen und hilft letztendlich, Verspätungen zu vermeiden. Wenn ein Flugzeug pünktlich von Düsseldorf abhebt, ist auch die Chance hoch, dass es pünktlich wieder hier landet und damit vermeiden wir Verspätungen in der Nacht.

Am Düsseldorfer Flughafen gelten zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm strenge Nachtflugregelungen, an denen auch der aktuelle Antrag, der sich auf die Bewegungen tagsüber fokussiert, nicht rüttelt. Eine Ausweitung des Luftverkehrs in der Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) ist für den Airport kein Thema. Ganz im Gegenteil: Der Airport verfolgt das Ziel, durch die flexiblere Nutzung des Zweibahn-Systems über Tage besser auf Verspätungen reagieren zu können, um die Anzahl der verspäteten Flugbewegungen in die Nacht hinein zu reduzieren. Die Vorteile einer flexibleren Bahnnutzung wurden durch das eingereichte Gutachten der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH nochmals bestätigt. Die in den Nachtflugregelungen enthaltene Flexibilität mit Toleranzen für verspätete Landungen ist wichtig für den Standort Düsseldorf. Für die Fluggesellschaften, die Passagiere und für einen leistungsfähigen Luftverkehr in NRW ist sie absolut notwendig, da sie allen Beteiligten Verlässlichkeit gibt, auch bei nicht beeinflussbaren externen Faktoren in einem begrenzten Rahmen in Düsseldorf nach 23:00 Uhr landen zu können. Diese Planungssicherheit gilt insbesondere für die Fluggesellschaften, die in Düsseldorf ihren Wartungsschwerpunkt haben. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten die Zahl der Verspätungen reduzieren, ohne diese Flexibilität anzutasten und sich damit als Flughafenstandort ins Abseits zu stellen.

Der Düsseldorfer Flughafen hat den Mitte 2023 angekündigten Antrag auf Anpassung des laufenden Planfeststellungsverfahrens (PFV) beim zuständigen Landesverkehrsministerium eingereicht. Im nächsten Schritt wird das Ministerium die vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und Auslegungsreife prüfen. Im Anschluss wird die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Anhörungsbehörde (wie bereits 2016 und 2020) die Unterlagen in 13 Gemeinden auslegen und Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersenden. Auf die Auslegung wird durch eine öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. In der Regel erfolgt diese im kommunalen Amtsblatt oder durch eine Veröffentlichung in den örtlichen Tageszeitungen.

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