Bahnsystem

Infrastruktur und Nutzung

Bahnsystem

Der Düsseldorfer Airport betreibt auf dem knapp 6.1 Mio. m2 großen Areal ein paralleles Start- und Landebahnsystem. Dieses besteht aus der 3.000 Meter langen, südlich gelegenen Hauptbahn und der 2.700 Meter langen Parallelbahn bzw. Nordbahn.

Die Bahnen sind jeweils 45 Meter breit und liegen 500 Meter auseinander. Die Aufsetzzonen befinden sich aus jeder Landerichtung gesehen im ersten Drittel der Landebahn und variieren hierbei leicht nach dem jeweiligen Flugzeugtyp.

Als Faustformel gilt: Die Aufsetzzone beginnt etwa 300 Meter hinter den Landebahnschwellen.

Bahnnutzung

In der Hälfte der wöchentlichen Betriebsstunden über Tage (6 bis 22 Uhr), also in 56 Stunden in der Woche, ist die Nutzung der Parallelbahn erlaubt. In dieser Zeit dürfen bis zu 47 Flugbewegungen pro Stunde koordiniert werden. In der anderen Hälfte der wöchentlichen Betriebsstunden darf die Nordbahn derzeit nicht mit benutzt werden. In diesem Zeitraum dürfen nur 43 Flugbewegungen pro Stunde koordiniert werden.
In der Zeit von 21 bis 22 Uhr muss die Nordbahn mit genutzt werden.
Darüber hinaus wird die Parallelbahn genutzt, wenn es zu Betriebsunterbrechungen der südlichen Hauptstart- und landebahn, etwa durch Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, kommt.

Die tatsächliche Nutzung der Start- und Landebahnen können Sie den monatlich erscheinenden Berichten entnehmen. 


Start- und Landerichtung

Grundsätzlich wird im zivilen Luftverkehr entsprechend den internationalen Empfehlungen gegen den Wind gestartet und gelandet.
Der Wind an unserem Flughafen kommt zumeist aus südwestlicher Richtung. Das heißt, dass die Flugzeuge in Düsseldorf meistens aus Richtung Osten landen und Richtung Westen starten.

Ausrufezeichen

Planfeststellungsverfahren

Mit dem am 27.02.2015 gestellten Antrag auf Planfeststellung mit Änderung der Betriebsgenehmigung, ist es unser Anliegen kurzfristig beide Bahnen nutzen zu können.
So wäre es möglich bei Schlecht-Wetter-Lagen zusätzlichen Verspätungen entgegenzuwirken. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten zum Planfeststellungsverfahren.

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