Der Flughafen Düsseldorf bezuschusst über das freiwillige Schallschutzprogramm des Unternehmens erforderliche bauliche Schallschutzmaßnahmen an zu Wohnzwecken genutzten Immobilien. Als bauliche Lärmschutzmaßnahme gilt in der Regel der Einbau von schalldämmenden Fenstern, Balkontüren bzw. Dachfenstern in Wohngebäuden. Auch die Sanierung des Daches oder eines Teilbereichs des Daches kann eine erforderliche bauliche Schallschutzmaßnahme sein, die vom Flughafen bezuschusst wird. Voraussetzung für einen Antrag auf Prüfung des Schallschutzes im Dachaufbau ist, dass der Wohnraum im Dachgeschoss vor dem 4. März 1974 bauaufsichtlich als solcher genehmigt wurde. Gewerbliche Räume und gewerbliche Immobilien sind von der Förderung ausgenommen.
Fenster
Die finanzielle Bezuschussung von Fenstern ist neben der Lage der Immobilie auch an die Art der zu integrierenden Fenster gebunden. Die Lärmschutzfenster müssen nach Lärmschutzklasse IV mit 41 dB(A) in eingebautem Zustand zertifiziert sein. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Prüfzeugnisses. Rollladenkästen müssen zusätzlich gedämmt werden, um den erforderlichen Lärmschutz sicherzustellen.
Lüfter
Schalldämmlüfter dienen zur Frischluftversorgung eines Zimmers auch bei geschlossenem Fenster. Die von unserem Flughafen bezahlten Lüfter sind selber schallgedämmt und eignen sich ideal für den Einsatz im Schlafzimmer. Hier gewährleisten sie nicht nur die Frischluftzufuhr, sondern filtern in der Regel auch Staub oder Pollen.
Den Einbau von schallgedämmten Belüftungsanlagen übernimmt eine Fachfirma. Als förderungswürdig können nur Räume anerkannt werden, die auf Grund ihrer Zweckbindung und ihrer bauordnungsrechtlichen Bestimmung als Schlafzimmer genutzt werden. Sämtliche anderen Räume (Wohn-, Arbeits-, Gästezimmer, Hobbyräume etc.) sind grundsätzlich ausgenommen.