Festlegung der Lärmkonturen
Die im Rahmen unseres Schallschutzprogramms bestehenden Lärmkonturen wurden von einem neutralen Gutachter, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Göttingen (DLR) ermittelt. Das DLR berechnete die Gebiete in Anlehnung an das in der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)“ festgeschriebenen Berechnungsverfahrens. Das Berechnungsverfahren der AzB ist Bestandteil des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Es ist so ausgelegt, dass die errechneten äquivalenten Dauerschallpegel die Werte realer Messungen grundsätzlich überschätzen.
Was wurde berücksichtigt?
Bei den Berechnungen werden die prognostizierten Flugbewegungen für die sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres berücksichtigt. Die AzB stellt dabei sicher, dass die Beiträge eines jeden Fluges zu der Fluglärmeinwirkung an einem bestimmten Punkt in der Flughafenumgebung erfasst werden und in die Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels eingehen. Berücksichtigt werden dabei auch:
- die Flugzeugtypen, eingeteilt in Gruppen
- die Anzahl der Starts und Landungen
- der Verlauf der An- und Abflugrouten
- die Breite der Korridore, innerhalb derer die Flugzeuge auf diesen Strecken fliegen
- die seitliche Verteilung der Flüge im Korridor
- die Flughöhe
- die Fluggeschwindigkeit
- Pegelzu- und -abschläge, durch die die Änderungen der Triebwerksleistung während des Fluges abgebildet werden
- die Schallausbreitung in der Atmosphäre
- der vom Flughafengelände ausgehende Bodenlärm