Zum Schutz der Anwohner gibt es in Düsseldorf noch weitere Beschränkungen des Luftverkehrs, wie zum Beispiel festgelegte Stundeneckwerte. So ist genau festgelegt, wie viele Flugbewegungen in einer Stunde geplant werden dürfen. Dabei wird zwischen Flugbewegungen am Tage und in der Nacht unterschieden.
Regelungen und Beschränkungen
Zeitraum: 6 bis 22 Uhr
Betriebsstunden pro Tag: 16
Betriebsstunden pro Woche: 112
Anzahl koordinierter Flugbewegungen pro Stunde: 43 oder 45/47
Regelung: Im Linien- und Charterverkehr dürfen in der Hälfte der wöchentlichen Betriebsstunden, also in 56 Stunden pro Woche, 45 Flugbewegungen (Slots) koordiniert werden. In diesen Stunden dürfen die vorhandenen zwei Start- und Landebahnen für Starts und Landungen genutzt werden.
Für "Sonstige Flüge" nach Instrumentenflugregeln wie zum Beispiel Überführungsflüge dürfen in maximal acht Stunden über Tage zwei zusätzliche Flugbewegungen koordiniert werden.
In den weiteren 56 Stunden pro Woche stehen 43 Slots pro Stunde zur Verfügung. Diese Flugbewegungen müssen auf der südlich gelegenen Hauptstart- und -landebahn abgewickelt werden. Die nördlich gelegene Parallelbahn darf in diesen Zeiten grundsätzlich nicht genutzt werden.
Betriebsstunden pro Tag: 1
Betriebsstunden pro Woche: 7
Anzahl koordinierter Landungen in der ersten Nachtstunde: 33
Regelung: Für den Zeitraum zwischen 22 bis 23 Uhr dürfen täglich 33 Landungen koordiniert werden. Starts dürfen in dieser Stunde nicht koordiniert werden.
Zeitraum: 23 Uhr bis 6 Uhr
In diesem Zeitraum dürfen in Düsseldorf im Linien- und Charterverkehr keine Flugbewegungen koordiniert werden. Ein absolutes Flugverbot in dieser Zeit existiert jedoch nicht. Propellerflugzeuge mit Lärmzeugnis und einem maximalen Startgewicht bis zu neun Tonnen dürfen rund um die Uhr in Düsseldorf starten und landen. Eine Ausnahmegenehmigung für nächtliche Flugbewegungen können auch Flugzeuge im medizinischen Hilfseinsatz erhalten. Das gleiche gilt für Flugzeuge, die Düsseldorf beispielsweise aus meteorologischen und anderen Sicherheitsgründen als Ausweichflughafen nutzen müssen.
Die Nachtflugbeschränkungen an unserem Flughafen unterscheiden sich nach den Lärmkategorien der Flugzeuge, die in einem international verbindlichen Regelwerk der ICAO (International Civil Aviation Organization) festgelegt sind.
Die Grafik rechts zeigt die nächtlichen Flugbetriebsbeschränkungen für unseren Flughafen:
Betriebszeiten Starts:
Betriebszeiten Landungen:
Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach Kapitel 3 Bonusliste dürfen planmäßig zwischen 6 und 22 Uhr starten und zwischen 6 und 23 Uhr landen. Verspätete Landungen dieser Flugzeuge sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23:30 Uhr möglich. Strahlflugzeuge von Airlines mit einem Wartungsschwerpunkt (Home Base) in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.
Darüber hinaus ist eine individuelle Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht erforderlich. Die Luftaufsichtsstelle am Düsseldorfer Flughafen ist eine Einrichtung der Bezirksregierung Düsseldorf, die 24 Stunden am Tag besetzt ist. Die Nachtflugbeschränkungen in Düsseldorf haben auch in der Vergangenheit immer die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung durch die Luftaufsicht enthalten. Sie ermöglicht verspätete Nachtstarts und -landungen insbesondere dann, wenn diese aus Gründen der Flugsicherheit, der Sicherheit des Luftverkehrs oder der verkehrspolitisch notwendigen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des (gewerblichen) Luftverkehrs unvermeidbar sind. Die Luftaufsicht handhabt diese Befugnis im Interesse der Anwohner sehr restriktiv.
Pünktlichkeits- und Nachtflugreport
Gleichzeitig ist es uns als Flughafenbetreiber ebenfalls eine Verpflichtung, auch die Bedürfnisse der Anwohner im Rahmen einer verantwortungsbewussten Interessenabwägung zu achten. Zum Schutz seiner Nachbarn hat der Düsseldorfer Flughafen hierbei eine der strengsten Flugbetriebsgenehmigungen aller deutschen Verkehrsflughäfen. Darüber hinaus unternimmt der Flughafen gemeinsam mit den Airlines, der Deutschen Flugsicherung und seinen anderen Partnern vielfache Anstrengungen, um die Pünktlichkeit am Standort weiter zu erhöhen und damit auch Verspätungen in den Tagesrandzeiten abzubauen.
Trotz vielfältiger Maßnahmen zur bestmöglichen Optimierung der Pünktlichkeit am Standort Düsseldorf ist der Luftverkehr aber ein vielschichtiges System, in dem Verspätungen – auch in der Nacht – zum Beispiel auf Grund von Wetterereignissen, Streiks und anderen Gründen nie gänzlich ausgeschlossen werden können.
Zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion rund um dieses Thema veröffentlicht der Düsseldorfer Airport monatlich einen Pünktlichkeits- und Nachtflugreport.
Nachtflugreport
Im Monat Februar 2025 wurden in Düsseldorf insgesamt rund 9.160 Flugbewegungen gezählt (inklusive Ambulanz-, Militärflüge, etc.). Insgesamt 4 Starts (0,04%) von Strahl-und Propellerflugzeugen mit einem maximalen Startgewicht von mehr als neun Tonnen fanden nach 22:00 Uhr statt.
Grundsätzlich benötigten hiervon 4 Starts eine gesonderte Genehmigung der zuständigen Luftaufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, beziehungsweise des Verkehrsministeriums. Landungen dieser Großflugzeuge zwischen 23:00 und 0:00 Uhr sowie zwischen 5:00 und 6:00 Uhr gab es in diesem Monat
16 (0,17%). Für diese sind im Rahmen der Nachtflugregelung in der Regel keine weiteren Genehmigungen erforderlich.
In der sogenannten Kernnacht zwischen 0:00 und 5:00 Uhr fanden 3 Landungen und 2 Starts statt, die eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Luftaufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, erforderten.