Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Parkraumnutzung auf dem Gelände des Flughafens Düsseldorf
Präambel:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-, Einstell- und Benutzungsbestimmungen für die Parkraumnutzung auf dem Gelände des Flughafens Düsseldorf (AGB) werden ausschließlich durch die Flughafen Düsseldorf GmbH verwendet.
Sie gelten bei Nutzung der Parkhäuser/Parkflächen
P1, P2, P3, P4, P5, P7, P8, P12, P23, P24 und P26
auf dem Gelände des Flughafens Düsseldorf) als durch die
Flughafen Düsseldorf GmbH
Flughafenstr. 105
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211/421-0
Telefax: 0211/421-6666
vertreten durch die Geschäftsführer Lars Redeligx (Vorsitzender der Geschäftsführung) und Pradeep Pinakatt
gestellt, die bei Nutzung dieser sonstigen Parkflächen alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Parkkunden/Mieters wird.
Der Parkraumanbieter wird nachfolgend einheitlich als „Vermieterin“ bezeichnet.
Der Vertragspartner wird jeweils als Kunde/Mieter bezeichnet.
Das Parkplatzbuchungssystem und die Nutzung der von der Vermieterin angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Bestimmungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung. Diese AGB können bei Vertragsschluss über das Parkplatzbuchungssystem und jederzeit über https://www.dus.com/de-de/parken/informationen abgerufen werden.
Diese AGB gliedern sich wie folgt: In Abschnitt A. werden die allgemeinen Online-Vertragsbedingungen für die Buchung von Stellplätzen über das Onlinebuchungssystem beschrieben. In Abschnitt B. finden sich die Allgemeinen Einstellbedingungen einschließlich der mietvertraglichen Bestimmungen. In Abschnitt C. finden sich die Allgemeinen Benutzungsbestimmungen.
Widerrufsrecht
Der Mietvertrag kann nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise vom Kunden im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen werden, wenn der Kunde als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelte. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Parkplatznutzung zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an:
Flughafen Düsseldorf GmbH
Flughafenstr. 105
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211-421-25500
E-Mail: parken@dus.com
Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
- An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift
A. Allgemeine Online-Vertragsbedingungen
I. Buchungsvorgang
- Über die Webseite www.dus.com wird ein Onlinebuchungssystem für die Parkraumnutzung auf dem Gelände des Flughafens Düsseldorf zur Verfügung gestellt. Über das System können für die Parkplatzbuchung Datum und Uhrzeit der gewünschten Ein- und Ausfahrt sowie optional ein Rabattcode eingegeben werden.
- Entsprechend der getroffenen Auswahl erhält der Kunde ein Angebot für vorhandene Parkmöglichkeiten unter Angabe des Parkbereichs, der Entfernung zum Terminal (ca.-Angaben) und des Preises für die Parkfläche (inkl. MwSt.). Zuzüglich entsteht bei jedem Buchungsvorgang eine Servicegebühr. Diese beträgt bei Standard-Buchungen 3,00 Euro pro Buchung und bei im Buchungssystem ausgewiesenen Expressbuchungen 10,00 Euro pro Buchung und dient der Abgeltung der vermieterseitig für die Abwicklung des Buchungsprozesses anfallenden Kosten.
- Der Kunde kann mit der Buchung als bereits registrierter Kunde, als Neukunde oder als Gast fortfahren. Als Neukunde erfolgt im nächsten Schritt die Eingabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten). Neukunden haben dabei die Möglichkeit, unter Angabe eines Benutzernamens und eines Kennworts ein neues Kundenkonto anzulegen. Erfolgt die Buchung als bereits registrierter und eingeloggter Kunde, werden die persönlichen Angaben aus dem Kundenkonto in die Buchungsmaske übernommen. Als Gastnutzer werden Ihre persönlichen Daten zur einmaligen Buchung hinterlegt und nach Abwicklung des Vertrages gelöscht.
- Eine Bezahlung der Buchung ist u.a. im Wege der Vorkasse mittels Kreditkarte und PayPal möglich. Entsprechend der gewählten Zahlungsart ist die Angabe der Zahlungsmittelinformationen erforderlich. Die Parkgebühr wird bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung am Kassenautomat“ vor Ausfahrt aus der Parkierungsanlage am Kassenautomaten entrichtet. Bei Verwendung eines QR-Codes zur Einfahrt kann mit einer beliebigen Kredit- oder EC-Karte am Kassenautomaten bezahlt werden
- Hat der Kunde zur Einfahrt ohne Verwendung des QR-Codes eine Einfahrtskarte (Parkticket)gezogen, muss er die Parkgebühr auf Basis der vor Ort ausgehängten Preise vor der Ausfahrt am Kassenautomaten oder unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort begleichen.
- Als Nachweis der Einfahrtsberechtigung dient der mit der Buchungsbestätigung übermittelte QR-Code in digitaler Form oder als Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der Scan des QR-Code für die Einfahrt in das Parkhaus/auf die Parkfläche und für die Ausfahrt aus dem Parkhaus/von der Parkfläche zu den Bedingungen der Online-Buchung unbedingt erforderlich ist.
- Vor Abschluss der Buchung erhält der Kunde eine Übersicht über seine Auswahl und die von ihm eingegebenen persönlichen Daten und Zahlungsdaten. Für den Abschluss der Buchung ist es erforderlich, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäfts- und Einstellbedingungen, die Datenschutzbestimmungen sowie den Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU zur Kenntnis nimmt und sich mit deren Geltung durch Setzen eines Häkchens einverstanden erklärt.
- Die kundenseitige Buchung wird abgeschlossen mit Absenden des Online-Formulars durch Klicken der Schaltfläche „jetzt buchen“.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Eingaben jederzeit bis zum Absenden des Online-Vertragsformulars durch Vor- und Zurücknavigieren zwischen den einzelnen Schritten zu korrigieren.
- Weitere Informationen zur Online-Parkplatzbuchung finden Sie hier und in der Rubrik „FAQ“ (häufig gestellte Fragen) unter https://www.dus.com/de-de/parken/informationen.
Bei Fragen und technischen Problemen im Zusammenhang mit der Online-Buchung stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 (0) 211 421-25 500 zur Verfügung.
II. Vertragsabschluss/Kostenlose Stornierung
- Mit der Bereitstellung des Onlinebuchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der Vermieterin verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, der Vermieterin ein Angebot zum Abschluss eines Reservierungs- oder Stellplatzmietvertrages zu unterbreiten.
- Durch Absenden des Online-Vertragsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Stellplatzmietvertrages ab.
- Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch eine E-Mail Bestätigung der Vermieterin, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots erfolgt (Vertragsbestätigung). Der Versand der Bestätigung erfolgt elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Die Bestätigungs-E-Mail enthält die Annahmeerklärung des Angebotes mit Informationen zur Buchung sowie den gesamten Vertragsinhalt, d.h. auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Rechnung. Der Kunde hat im Vorfeld der Abgabe seiner Angebotserklärung auf eine Papierausfertigung des Vertrages verzichtet.
Wichtig: Der Kunde verpflichtet sich, seinen Posteingang einschließlich etwaiger Spam-Postfächer zu überprüfen, ob die Bestätigung bei ihm eingegangen ist. Sollte der Kunde die Bestätigung nicht erhalten haben, wendet er sich umgehend an die oben angegebenen Kontaktdaten. - Mit Annahme des Angebots kommt zwischen dem Kunde und der Vermieterin ein Mietvertrag mit Inhalt und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
- Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit seinen Stellplatz bis zu 24 Stunden vor Beginn des Buchungszeitraumes kostenlos zu stornieren oder einmalig kostenlos umzubuchen. Sollte sich der Kunde für eine Express-Buchung entschieden haben, hat er die Möglichkeit seinen Stellplatz bis zu eine Stunde vor Beginn des Buchungszeitraumes kostenlos zu stornieren oder einmalig kostenlos umzubuchen. Für die einmalige Umbuchung fällt somit keine Servicegebühr an.
- Eine Express-Buchung liegt vor wenn zwischen Buchungs- und Parkzeitraum weniger als 24 Stunden liegen. Sie wird als solche explizit im Buchungssystem ausgewiesen.
III. Nutzung des Onlinebuchungssystems
- Um die Nachfrage nach Parkplätzen in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Düsseldorf zu sozialverträglichen Preisen decken zu können, liegt es im Interesse der Vermieterin als Parkraumanbieter, die nicht autorisierte, kommerzielle oder gewerbliche Weitergabe sowie das entsprechende Anbieten von Parkticketbuchungen für Parkplätze am Flughafen Düsseldorf zu erhöhten Preisen zu untersagen. Bei der Vermieterin handelt es sich um die Primäranbieterin über deren Onlinebuchungssystem unter https://www.dus.com/de-de/parken die Parktickets für den Parkraum am Flughafen Düsseldorf im Wege des Direktvertriebs vertreiben werden. Die Autorisierung vereinzelter Sekundäranbieter ist möglich, bedarf allerdings der ausdrücklichen, vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Die Buchung von Parktickets über das Onlinebuchungssystems der Vermieterin ist daher ausschließlich Direktkunden zu nicht kommerziellen oder gewerblichen Zwecken gestattet. Jegliche nicht autorisierte, gewerbliche oder kommerzielle (also auf Gewinnerzielung ausgerichtete) Weitergabe oder ein entsprechendes Anbieten dieser Parkticketbuchungen am Markt ist ausdrücklich untersagt. Es ist insbesondere unzulässig,
a) unautorisiert gewerblich oder kommerziell Parkticketbuchungen für Dritte gegen Servicegebühr oder sonstiges Entgelt in Form einer Geschäftsbesorgung durchzuführen (z.B. durch automatisierte Echtzeitabfrage), gleichgültig ob der Vertrag zwischen der Vermieterin und dem Geschäftsbesorger oder dem Dritten zu Stande kommt,
b) unautorisiert Parkticketbuchungen gegen Servicegebühr oder sonstiges Entgelt weiterzugeben (z.B. weiterzuverkaufen) oder anzubieten, insbesondere wenn der Preis höher ist als der Preis nach der jeweils gültigen Preisliste der Vermieterin,
c) unautorisiert Parkticketbuchungen regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken weiterzugeben (z.B. weiterzuverkaufen) oder anzubieten,
d) unautorisiert Parkticketbuchungen gewerblich oder kommerziell nutzen oder nutzen zu lassen. - Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmung in Ziff. III.1 ist die Vermieterin zur Verhängung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.000 für jeden Fall der Zuwiderhandlung berechtigt. Dieses dient in erster Linie dazu, unautorisierte sekundäre Geschäftsmodelle durch gewerbliche oder kommerzielle Weitergabe oder entsprechendes Anbieten zu unterbinden und die Kunden vor überhöhten Preisen durch zusätzliche Servicegebühren oder sonstigen Entgelte für Parktickets für den Parkraum der Vermieterin zu schützen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaige durch die unzulässige Weitergabe oder entsprechendes Anbieten erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Zuwiderhandelnden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Parktickets. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von der Vermieterin im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche der Vermieterin wegen des Verstoßes anzurechnen.
- Zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziff. III.2. ist die Vermieterin berechtigt, jedweden finanziellen Vorteil aus der kommerziellen oder gewerblichen Weitergabe oder dem entsprechenden Anbieten der Parktickets abzuschöpfen. Dies umfasst insbesondere einen etwaigen Mehrerlös (z.B. durch Servicegebühren oder sonstige Entgelte) aus der unzulässigen Weitergabe oder Anbietens der Parktickets im Sinne von Ziff. III.1. Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer III.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaig verhängten Vertragsstrafe.
- Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Die im Onlinebuchungssystem hinterlegten Daten und Informationen stellen eine Datenbank im Sinne des § 87a UrhG dar und sind zugunsten der Vermieterin geschützt. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreiten dieser Datenbank (insgesamt oder in wesentlichen Teilen) ohne ausdrückliche Lizenz ist untersagt. Rechtswidrige Eingriffe in dieses Ausschließlichkeitsrecht der Vermieterin werden verfolgt.
B. Allgemeine Einstellbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Einstellbedingungen gelten für die Online-Parkplatzbuchung (s. oben Abschnitt A.
I. Mietvertrag
- Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages durch die Vertragsbestätigung ist die Vermieterin verpflichtet, dem Mieter die in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage für die in der Vertragsbestätigung bestimmte Einstelldauer (Mietzeit) bzw. einen Stellplatz gegen Zahlung des in der Vertragsbestätigung genannten Mietzinses (Parkgebühren) zum Gebrauch zu überlassen. Während der Mietzeit ist der Mieter zur einmaligen Ein- und Ausfahrt in die Parkierungsanlage berechtigt (kein Dauermietvertrag). Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung genannten Parkierungsanlage besteht nicht.
- Bewachung, Überwachung, Verwahrung und Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage Personal präsent ist oder der Parkraum mit optisch-elektronischen Einrichtungenbeobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung durch andere Mieter oder sonstige Dritte. Bei Videoüberwachung ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO die Vermieterin (Name und Anschrift s. Präambel).
- Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden beim Personal, das für die Parkierungsanlage zuständig ist und erforderlichenfalls über den Notruf kontaktiert werden muss, vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Mieter ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nachdem Schadensfall schriftlich bei der Vermieterin unter der in der Präambel genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Meldung schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu geschehen (Ausschlussfristen).
- Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht gemäß vorstehendem Absatz, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters gegen die Vermieterin ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn dem Mieter ein Personenschaden entstanden ist oder die Vermieterin den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, bzw. ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt (siehe nachfolgende Ziffer IV).
II. Mietpreis/ Park- und Reservierungsgebühr
- Der Mietzins („Parkgebühr“) bestimmt sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeugs in die bzw. aus der Parkierungsanlage („Mietzeit“) bzw. der in der Vertragsbestätigung ausgewiesenen Mietzeit. Die Parkgebühr ist nach Maßgabe der Inhalte der Vertragsbestätigung zu entrichten.
- Die in der Buchungsmaske ausgewiesene Parkgebühr ist bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ sofort per Kreditkarte oder PayPal zu zahlen. Ansonsten vor Ort.
- Eine Rückerstattung der Parkgebühren für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, ist nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit: § 537 BGB) möglich und im Übrigen ausgeschlossen. Eine anteilige Rückerstattung der Parkgebühren ist ausgeschlossen, wenn der Kunde vor Ende der in der Vertragsbestätigung ausgewiesenen Mietzeit aus der Parkierungsanlage ausfährt.
- Bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung am Kassenautomat“ ist die Parkgebühr vor der Ausfahrt am Kassenautomaten unter Nutzung des mittels QR-Codes generierten Parktickets zu bezahlen.
- Hat der Kunde zur Einfahrteine Einfahrtskarte (Parkticket) an der Schrankenanlage gezogen ist die Parkgebühr mit dem gezogenen Parkticket vor der Ausfahrt am Kassenautomaten oder unter Vorlage des Parktickets in der Parkservicezentrale vor Ort zu begleichen.
- Für alle online-Parkplatzbuchungen muss die in der Buchungsmaske ausgewiesene Servicegebühr in Höhe von 3,00 Euro beziehungsweise 10,00 Euro bei Express-Buchungen sofort im Wege der Vorkasse bei Buchung per Kreditkarte oder PayPal gezahlt werden.
- Eine Rückerstattung der Servicegebühr ist ausgeschlossen, insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde die Buchung oder den Stellplatz nicht nutzt oder nicht innerhalb der Buchungs-/Mietzeit in die Parkierungsanlage einfährt.
III. Einstelldauer, Höchstparkdauer, Kündigung, Nutzungsentschädigung
- Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Mietzeit, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt oder etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Für die Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen.
- Die maximale Mietdauer wird im Rahmen des Buchungsprozesses jeweils ausgewiesen. Sie beträgt grundsätzlich 6 Wochen. Der Mieter ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende bzw. nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Kommt der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist die Vermieterin nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug des Mieters aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Der Mieter trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der Mieter hat die unterbliebene Räumung nicht zu vertreten.
- Entfernt der Mieter sein Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht aus der Parkierungsanlage, schuldet der Mieter für die Zeit bis zur Entfernung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Parkgebühren ausweislich der bei Einfahrt des Fahrzeugs geltenden Preisliste, die vor Ort in der Parkierungsanlage aushängt.
- Die Nutzungsentschädigung ist vor der Ausfahrt am Kassenautomaten vor Ort zu entrichten.
- Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die Vermieterin ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Abschnitt C verstößt, es sei denn, der Mieter hat das Vergehen nicht zu vertreten.
- Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Abschnitt C oder sonstigen Besitzstörungen ist die Vermieterin berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters unverzüglich abschleppen zu lassen, Die Vermieterin ist ferner befugt, das Fahrzeug im Falle dringender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.
IV. Haftung der Vermieterin
- Während der Dauer des Mietvertrages haftet die Vermieterin für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten schuldhaft verursacht wurden. Die Vermieterin haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind.
- Die Vermieterin haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruht, (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut und vertrauen darf, insbesondere die Gebrauchsüberlassungspflicht und die Zahlung des Mietpreises.
- Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vermieterin in Zusammenhang mit dem Mietvertrag.
V. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der Vermieterin oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen und Beschädigungen der Parkierungsanlage. Eine weitergehende gesetzliche Haftung des Mieters bleibt hiervon unberührt.
VI. Zugangsmedium
- Für die Einfahrt in die Parkierungsanlage hat der Mieter den in der Buchungsbestätigung übermittelten QR-Code am dafür vorgesehenen Lesegerät zu scannen. Im Anschluss wird ein Parkticket zum Entrichten der Parkkosten erzeugt, das vor Ausfahrt am Kassenautomat bezahlt werden muss, sofern die Parkgebühren nicht bereits im Voraus bezahlt worden sind. Für die Einfahrt soll ausschließlich der bei bei der Buchung angegebene QR-Code genutzt werden. Es soll kein zusätzliche Parkschein gezogen werden. Dieser wird vom Buchungssystem nicht berücksichtigt und muss separat gemäß der jeweils in der Parkierungsanlage geltenden Preise abgerechnet bzw. vergütet werden.
- Ist eine Verwendung der Kredit- oder EC-Karte (Zugangskarte) oder des bereitgestellten QR-Codes aus technischen Gründen nicht möglich, ist vom Kunden die Rufhilfetaste des Einfahrtsterminals zu drücken und den Anweisungen des Servicepersonals Folge zu leisten. Für die Vermieterin hat der jeweilige Besitzer des Zugangsmediums (Zugangs-/Einfahrtskarte) das Recht zur Benutzung des Fahrzeuges und des angemieteten Stellplatzes. Die Vermieterin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen Anspruch nachzuprüfen.
- Benutzt der Mieter bei der Ausfahrt nicht das nach Ziffer 1 hierfür vorgesehene Zugangsmedium bzw. hat er dieses vor Ausfahrt verloren, so dass die konkrete Mietdauer nicht ermittelt werden kann, schuldet der Mieter einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von drei Tagesparkgebühren, die sich nach den in der Parkierungsanlage ausgehängten Preisen bestimmt, es sei denn, der Mieter hat dies nicht zu vertreten oder weist nach, dass Aufwendungen nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden sind.
- Bei Buchungen vor dem 19. Juli 2021 muss der Kunde seine bei der Buchung hinterlegte EC- oder Kreditkarte als Identifikationsmedium in die Schrankenanlage stecken. Daraufhin erhält er ein Parkticket welches er vor Ausfahrt am Kassenautomaten bezahlen muss.
C. Allgemeine Benutzungsbestimmungen
- Das Fahrzeug kann nur während der vor Ort ausgehängten oder sonst bekannt gegebenen Öffnungszeiten eingestellt und abgeholt werden.
- Der Mieter ist berechtigt, in der Parkierungsanlage Personenkraftwagen ohne Anhänger abzustellen (Fahrzeuge). Motorräder dürfen nur geparkt werden, wenn dies durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrücklich gestattet ist. Voraussetzung für die Parkberechtigung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist.
- Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, und zwar je Stellplatz nur ein Fahrzeug. Das Rückwärts-Einparken ist nicht gestattet. Arbeitet Einweisungspersonal vor Ort, hat der Mieter auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Mietern mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Dauerparker, Behinderte), so hat der Mieter diese auf Verlangen nachzuweisen.
- Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
- Folgendes ist in der Parkierungsanlage nicht gestattet:
• das Abstellen von Anhängern;
• das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplatzmarkierungen wie z. B. im Fahrbahnbereich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenparkplätzen, auf als reserviert gekennzeichneten Parkplätzen oder auf schraffierten Flächen.
• die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern;
• das unnötige Laufenlassen von Motoren;
• die Belästigung der Nachbarschaft durch Abgase und Geräusche, insbesondere durch längeres Laufenlassen oder Ausprobieren des Motors und durch Hupen;
• das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Motor, beschädigtem Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehälter und Vergaser oder mit den Betrieb der Parkeinrichtung gefährdenden Schäden bzw. in sonst verkehrsunsicherem Zustand;
• das Betanken des Fahrzeugs;
• der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht, insbesondere das Campieren;
• die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen;
• die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl;
• das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, außer es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden;
• das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
• das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage;
• das Verteilen von Werbematerial. - Der Mieter hat außerdem die Anweisungen des Personals zu befolgen sowie die Verkehrszeichen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. Im Übrigen gelten die Flughafenbenutzungsordnung und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
D. Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung). Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
E. Anwendbares Recht, Gerichtsstandsvereinbarung, Übersetzungen
- Ist der Mieter Verbraucher, gelten die zwingenden Vorschriften des Rechts, in dem sich der Mieter gewöhnlich aufhält.
- Außerhalb des Bereiches verbraucherschützender Normen. Im Übrigen gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts.
- Ist der Mieter Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der Vermieterin, mithin Düsseldorf, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
- Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.