VAT Refund

Rückerstattung der Umsatzsteuer

Voraussetzungen, Anleitungen und alle weiteren Informationen, die Sie benötigen.

VAT Refund am Airport Düsseldorf

Wenn Sie die Europäische Union (EU) verlassen und sich Ihr ständiger Wohnsitz außerhalb der EU befindet, können Sie die Rückerstattung der Umsatzsteuer für solche Waren in Anspruch nehmen, die Sie in der EU erworben haben und die Sie in Ihrem Reisegepäck ODER im Handgepäck in das Drittland transportieren.

Voraussetzungen und Vorbereitungen:

  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Abfertigung am Flughafen ein.
  • Sie besitzen ein für denselben Tag ausgestelltes Flugticket.
  • Ihr dauerhafter Wohnsitz in einem Drittland ist in einem Reisepass oder einem sonstigen amtlichen Dokument vermerkt.
  • Jeder Beleg muss mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift versehen sein. Sie legen dem Zoll die auszuführenden Waren zusammen mit den Tax-Free-Formularen oder Rechnungen zur Prüfung vor.
  • Packen Sie alle vorlagepflichtigen Waren möglichst in einen Koffer.

Verfahren für Waren in Ihrem Reisegepäck

  1. Am Flughafen gehen Sie zuerst zum Check-in Ihrer Fluggesellschaft.
  2. Informieren Sie dort die Mitarbeiter, in welchem Koffer Sie Waren transportieren, für die Sie eine Umsatzsteuererstattung in Anspruch nehmen wollen. Alle anderen Gepäckstücke werden von der Fluggesellschaft direkt angenommen.
  3. Der Koffer wird wie üblich gewogen und mit einem Bag Tag versehen.
  4. Nur mit diesem Koffer gehen Sie sofort zum Export-Schalter des Zolls.
  5. Dort zeigen Sie Ihre Dokumente, Rechnungen und die Waren dem Zoll. Seit dem 1. Januar 2020 stempelt der Zoll Belege von in Deutschland ansässigen Händlern im Gesamtwert von bis zu 50 Euro nicht mehr ab. Einkäufe und Lieferungen bis 50 Euro, die vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sind, werden allerdings noch bis zum 31. März 2020 weiter abgestempelt.
  6. Nach der Prüfung und Erhalt der Zollstempel wird Ihr Koffer vom Zoll direkt zu Ihrem Flug weitergeleitet.
  7. Zur Rückerstattung der Umsatzsteuer legen Sie die vom Zoll abgestempelten Rechnungen an einem der sieben Schalter der Change Group vor.

Verfahren für Waren in Ihrem Handgepäck

Ergänzend zu den Schritten 1 bis 7:

  1. Die Ausfuhr von wertvollen Waren im Handgepäck bestätigt der Zoll nur am Exportschalter im Sicherheitsbereich „Gates B“. Seit dem 1. Januar 2020 stempelt der Zoll Belege im Gesamtwert von bis zu 50 Euro nicht mehr ab. Einkäufe und Lieferungen bis 50 Euro von in Deutschland ansässigen Händlern, die vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sind, werden allerdings noch bis zum 31. März 2020 weiter abgestempelt.
  2. Nach Erhalt der Zollstempel kann die Rückerstattung der Umsatzsteuer an jedem Change Group Schalter in den Flugsteigen A, B oder C erfolgen.
Bitte helfen Sie durch eine sorgfältige Vorbereitung der Ausfuhr mit, zusätzliche Wartezeiten für sich und andere Reisende zu vermeiden!

Serviceinformation
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Reiseplanung, dass im Rahmen dieser Serviceleistung zusätzliche Wartezeiten entstehen können. Wir empfehlen Ihnen daher eine entsprechend frühzeitige Anreise zum Flughafen.

Informationen in weiteren Sprachen

Laden Sie hier die Beschreibung als PDF in Englisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch oder Türkisch herunter. Alle Infos mit nur einem Klick.

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